MAINZ/SPEYER. Nach Einschätzung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz sind zahlreiche Gebührenbescheide von Polizeipräsidien fehlerhaft. In Fällen aus dem Jahr 2024, bei denen Präsidien Gebühren innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst berechnet haben, habe die Fehlerquote je nach Tatbestand zwischen 35 und 100 Prozent gelegen, schrieb die Behörde aus Speyer in ihrem Jahresbericht 2026.
Häufig seien unzulässigerweise feste Gebühren erhoben worden, obwohl jeweils im Einzelfall auf den Aufwand für die Polizei hätte geschaut werden müssen, heißt es in dem Bericht weiter. In manchen Fällen seien zu lange Einsatzzeiten berücksichtigt oder es sei von einem falschen Personaleinsatz ausgegangen worden, monierte der Rechnungshof. Teilweise seien falsche Kostensätze verwendet oder Kosten doppelt berechnet worden.
Rechnungshof für Zentralisierung
Als konkretes Beispiel nannten die Prüfer etwa Gebühren für Einsätze durch Fehlalarme von Alarmanlagen. In 94 Prozent der geprüften Fälle habe die erhobene Gebühr nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprochen. Regelmäßig sei die Gebühr zu hoch gewesen. Anders beim Aufenthalt in einem Polizeigewahrsam: Hier decke die verlangte Festgebühr oft nicht die Kosten.
Gründe für die Mängel sieht die Behörde darin, dass eine Vielzahl an Mitarbeitern in den Präsidien mit Gebührenbescheiden beschäftigt sei und Verfahren nicht standardisiert seien. Der Rechnungshof sprach sich dafür aus, die Gebührensachbearbeitung in einem Polizeipräsidium zu zentralisieren. Damit könnten Arbeitsabläufe vereinfacht werden und es würde unter dem Strich weniger Personal dafür eingesetzt werden müssen. (Quelle: dpa)














