Blauzungenkrankheit im Saarland – Verbringungsbeschränkungen im Eifelkreis

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Eine Veterinärin impft beim Auftakt einer Impfaktion bei Rindern gegen die Blauzungenkrankheit ein Jungtier. Foto: Fabian Sommer/dpa

BITBURG. Am 6.11.2025 wurde in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis das BTV-8-Virus (Blauzunge, Bluetongue Typ 8) nachgewiesen. In einem Radius von 150 km um den betroffenen Hof wurde eine Restriktionszone eingerichtet.
 
Aus dieser Restriktionszone dürfen Rinder, Ziegen und Schafe nur dann verbracht werden, wenn mittels Blutuntersuchung nachwiesen wurde, dass diese frei von dieser Erkrankung sind. Mit Ausnahme des Kreises Altenkirchen sind sämtliche Kreise in Rheinland Pfalz betroffen, somit auch der Eifelkreis Bitburg-Prüm.

Zusätzlich müssen die Tiere zuvor mit Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) behandelt worden sein. Diese Regelung gilt nicht für Tiere, die gegen das BTV-8 Virus geimpft sind, oder Jungtiere unter 30 Tagen, deren Mütter vor der Trächtigkeit geimpft waren.

Innerhalb der Restriktionszone dürfen Tiere weiterhin verbracht werden. Ausgenommen sind solche, die Symptome einer Erkrankung zeigen. Ebenso ist es weiterhin möglich, Schlachttiere mit einer Tierhaltererklärung direkt zu einem außerhalb der Restriktionszone gelegenen Schlachthof zu transportieren, ohne dass eine Testung oder Impfung vorliegen muss. (Quelle: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm)

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