TRIER – Das Landgericht Trier hat einen Angeklagten, der im Februar in Gerolstein-Gees zwei Mitarbeiter des Jugendamtes angegriffen hatte, freigesprochen.
Ihm wurden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach der Urteilsverkündung wird der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bleiben.
Schuldunfähigkeit aufgrund wahnhafter Psychose
Der Freispruch erfolgte aufgrund der Feststellung der Schuldunfähigkeit, die durch das Gutachten eines sachverständigen Psychiaters belegt wurde.
Der 58-jährige Angeklagte leidet demnach an einer wahnhaften Psychose. Laut Anklage hatte er einen Mitarbeiter des Jugendamtes mit einem Messer lebensbedrohlich und eine Kollegin leicht verletzt.
Die beiden Mitarbeiter hatten an der Tür des Mannes geklingelt, um einer möglichen Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte eine vergleichbare Tat wieder begeht, ordnete das Landgericht eine unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Verurteilte hat die Möglichkeit, Revision gegen das Urteil einzulegen.














