Prozess in Trier: Gewerbsmäßiger Diebstahl zur Finanzierung von Alkohol und Drogen

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Eingang des Landgerichts Trier mit Glasdach, umgeben von Fenstern und Büschen bei Tageslicht.
Das Trierer Landgericht; Foto: lokalo.de (se)

TRIER. Am 5. November 2025 beginnt vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richterin Anne-Christina Brodöfel ein Strafprozess wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem heute 36-jährigen Angeklagten zur Last, in der Zeit zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 in Trier und andernorts in insgesamt sechs Fällen den Tatbestand des Diebstahls verwirklicht zu haben. Hierbei soll er in fünf Fällen gewerbsmäßig gehandelt haben, in zwei Fällen den Diebstahl versucht haben und in weiteren zwei Fällen einen Wohnungseinbruchsdiebstahl begangen haben.

Zum Zeitpunkt der Taten sei der Angeklagte in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt. Er habe sich seit November 2024 ohne festen Wohnsitz im Raum Trier aufgehalten und seinen Lebensunterhalt, insbesondere seinen täglichen Alkohol- und Drogenkonsum, durch die angeklagten Taten finanziert.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und einstweilen untergebracht. (Quelle: Landgericht Trier)

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