FRANKENTHAL. Es sind verstörende Vorwürfe, die das Landgericht Frankenthal aktuell beschäftigen: Ein 17-Jähriger soll Ende 2024 einen Amoklauf an einer Schule in Landau geplant und gezielt Mitstreiter gesucht haben. Die Justiz spricht von einer „Verabredung zu einem Verbrechen“ – nun läuft der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Psychiatrische Unterbringung statt Haft?
Die Staatsanwaltschaft geht von Schuldunfähigkeit aus. Der Jugendliche soll laut Justizangaben in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Der Prozess läuft im Rahmen eines sogenannten Sicherungsverfahrens – der Beschuldigte ist zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt, weshalb die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Weitere aktuelle Gerichtsprozesse
Schule als Angriffsziel – mehrere Jugendliche im Visier
Im Dezember 2024 soll der Jugendliche konkret geplant haben, Schüler der Nordringschule in Landau anzugreifen. Dabei versuchte er, zwei weitere Jugendliche zur Teilnahme zu bewegen. Die Ermittlungen führten zu weiteren Verdächtigen:
- Eine 17-Jährige sitzt in Untersuchungshaft – auch gegen sie wurde Anklage erhoben.
- Ein 15-Jähriger befindet sich in einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung.
Justiz ermittelt mit Hochdruck
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelt gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Rheinpfalz weiter. Offen ist, ob noch weitere Personen involviert waren. Die Sicherheit an Schulen bleibt laut Innenministerium ein „Top-Thema“.
Was bedeutet Verabredung zu einem Verbrechen?
Bereits das gemeinsame Planen eines schweren Verbrechens ist laut §30 StGB strafbar – auch ohne dass die Tat ausgeführt wird. Das Strafmaß kann bei Jugendlichen jedoch stark variieren.















