Flucht von Mörder wird erneut verhandelt – bei Ausgang abgehauen

Trotz Bewachung türmt ein Häftling bei einem Ausgang, bis er fernab von Deutschland gefasst wird. Ein mutmaßlicher Helfer wurde deswegen verurteilt. Hat der Richterspruch Bestand?

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Der mutmaßliche Helfer soll dem Häftling bei der Flucht Ende Oktober 2023 geholfen haben. Foto: Wolfgang Jung / dpa / Archiv

LANDAU. Die Flucht eines verurteilten Mörders aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal (Baden-Württemberg) bei einem bewachten Ausgang wird am Montag (9.00 Uhr) erneut in Rheinland-Pfalz verhandelt. Das Amtsgericht Landau hatte im Februar einen 46 Jahre alten Mann zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er dem Häftling bei der Flucht Ende Oktober 2023 geholfen haben soll.

Gegen dieses Urteil wegen Vollstreckungsvereitelung hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die nun vor dem Landgericht verhandelt wird. Bis Ende Mai sind weitere Termine geplant.

Die Flucht des Häftlings während eines Treffens mit Frau und Kindern hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt. Der Mann war trotz einer elektronischen Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten bei einem Ausgang in Germersheim (Rheinland-Pfalz) in ein Waldgebiet geflohen. Zielfahnder nahmen ihn erst neun Monate später in der südosteuropäischen Republik Moldau fest. (Quelle: dpa)

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