TRIER. Der ehemalige Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, sprach im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum Bürgerkirche“ in der Trierer Kirche St. Gangolf zum Thema „Demokratie braucht Demokraten“. Der Alt-Bundestagspräsident warnte davor, die Demokratie für selbstverständlich zu nehmen, und rief nachdrücklich zu bürgerschaftlichem Engagement auf. In einer anschließenden Diskussionsrunde, an der das zahlreich erschienene Publikum sich rege beteiligte, stellte Lammert sich den Fragen der Besucherinnen und Besucher.
Von Alexander Scheidweiler
Eine ganze Reihe hochkarätiger Referenten traten in den zurückliegenden fast drei Jahren in der Trierer Gangolf-Kirche auf und sprachen in der Reihe „Forum Bürgerkirche“ – der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff, der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth und der vormalige luxemburgische Außenminister Jean Asselborn, im Dialog mit Bischof Stephan Ackermann, beleuchteten grundlegende Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Am gestrigen Donnerstagabend sprach nun Thierses Nachfolger im Amt des Bundestagspräsidenten, Prof. Dr. Norbert Lammert, Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, deren Politisches Bildungswerk Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Kuratorium Markt- und Bürgerkirche Veranstalter war, zum Thema „Demokratie braucht Demokraten“. An den Vortrag schloss sich eine engagierte Diskussion mit dem Publikum an, moderiert von Philipp Lerch von der Adenauer-Stiftung.
Der überparteilich hoch geschätzte Alt-Bundestagspräsident erhielt für sein leidenschaftliches Plädoyer für bürgerschafliches Engagement in der und für die Demokratie sowie seine prägnanten, vor klarer Positionierung nicht zurückschreckenden Antworten auf die Zuschauerfragen nicht nur immer wieder viel Applaus, es war ihm auch gelungen, die Reihen in der Trierer Markt- und Bürgerkirche zu füllen, wie vielleicht kein anderer Redner vor ihm.
Bernhard Kaster, Vorsitzender des Kuratoriums Markt- und Bürgerkirche, verlieh in einer Begrüßung seiner Freude über die hohe Anzahl an Besuchern Ausdruck und würdigte insbesondere, dass mehrere Schulklassen anwesend waren. Kaster betonte zudem die hohe Aktualität des Vortragsthemas angesichts Besorgnis erregender Entwicklungen für die Demokratie in den USA, Europa und Deutschland.
Besorgter Blick auf den Zustand der Demokratie
Lammert nahm diese Besorgnis gleich zu Beginn seines Vortrages auf: In der Einladung zu der Veranstaltung sei ein Festvortrag angekündigt gewesen, jedoch sei er wohl nicht der einzige, dem mit Blick auf den Zustand der Demokratie im eigenen Land und darüber hinaus nicht unbedingt festlich zu Mute sei. Der ehemalige Bundestagspräsident erinnerte daran, dass der 27. März, der Tag seines Vortrages, ein besonderes Datum in der deutschen Demokratiegeschichte ist, derjenige Tag nämlich, an dem das Frankfurter Paulskirchenparlament im Jahre 1849 die erste demokratische Verfassung Deutschlands verabschiedete, die dann gleichwohl nie in Kraft trat. Dennoch hat die Paulskirchenverfassung bleibende Spuren hinterlassen, wirkte sie auf die nachfolgenden demokratischen Verfassungen Deutschlands, die Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz, „bis in die Formulierungen hinein“.
Deutschland habe, so Lammert, „eine vergleichsweise junge Nationalgeschichte und eine ungewöhnlich komplizierte, sperrige und gebrochene, aber durchaus beachtliche Demokratiegeschichte“. Deren geradezu „spektakulärer Ausdruck“ sei die Paulskirchenverfassung. Deren Intention, die Schaffung eines deutschen Nationalstaates mit demokratischer Verfassung, scheiterte maßgeblich am Widerstand der deutschen Fürsten, für den die schroffe Ablehnung der ihm angetragenen Kaiserkrone durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV., der vom „Ludergeruch der Revolution“ sprach, symptomatisch war. Die Gründung des deutschen Nationalstaates gut 20 Jahre später unter der Führung Bismarcks erfolgte dann bekanntlich eben nicht auf dem Wege einer parlamentarisch ausgehandelten Verfassung, sondern auf militärischem Wege durch die sogenannten „Einigungskriege“.
Vom Provisorium zu einer der ältesten Verfassungen der Welt
Demgegenüber erblicken wir heute in der Bundesrepublik „einen wiedervereinigten deutschen Nationalstaat, mit einer Verfassung, die gar nicht so heißt, sondern ‚Grundgesetz‘“. Lammert erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass, als die Väter und Mütter des Grundgesetztes im Parlamentarischen Rat unter dem Vorsitz Konrad Adenauers genau 100 Jahre nach der Nationalversammlung in der Paulskirche berieten, völlig unklar war, ob eine Wiedervereinigung überhaupt je möglich sein würde und ob die in der werdenden Bundesrepublik zusammengefassten Besatzungszonen der Westmächte überhaupt eine eigene staatliche Souveränität erlangen würden. Sollte der Begriff „Grundgesetz“ vor diesem Hintergrund den Charakter des Provisoriums betonen, so kann heute konstatiert werden, dass das Grundgesetz zu den ältesten Verfassungen der Welt gehört. Selbst Staaten mit längerer demokratischer Tradition als Deutschland haben z.T. jüngere Verfassungen. Lammert nannte als prominentes Beispiel Frankreich, dass seit der Revolution fünf Verfassungen habe, weshalb man von der Fünften Republik spricht – wobei man ergänzen könnte, dass man die die königlichen Verfassungen von 1814 (Ludwig XVIII.) und 1830 (Louis-Philippe I.) sowie die kaiserlichen Verfassungen von 1804 (Napoleon I.) und 1852 (Napoleon III.) noch hinzuzählen könnte, dann wären es neun. Will man’s ganz genau nehmen, so führte die Erste Republik bereits in kurzer Zeit drei grundlegende Verfassungsreformen durch, so dass es dann sogar zwölf wären, acht republikanische und vier konstitutionell-monarchische (zwei royalistische und zwei bonapartistische). Doch dies sei nur nebenbei angemerkt.
Bedenke man, dass die Weimarer Reichsverfassung bzw. die auf ihr fußende Republik nach nur vierzehn Jahren scheiterte, dann dränge sich die Frage geradezu auf, so Lammert, wie es sein könne, dass die Bundespublik nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges und der NS-Verbrechen sowie dem damit einhergehenden völligen Verlust moralischer Reputation diese Stabilität erreichen konnte, während die Weimarer Republik glanzlos in der Selbstentmachtung des Parlamentes durch das Ermächtigungsgesetz unterging. Die Antwort liege nicht im reinen Verfassungstext, führte der Alt-Bundestagspräsident aus: Vergleiche man den Text der Weimarer Reichsverfassung mit dem Grundgesetz, so fallen zahlreiche Gemeinsamkeiten auf, übrigens auch mit der Paulskirchenverfassung, u.a. was den Grundrechtskatalog angeht. Vielmehr litt die Weimarer Republik daran, dass das Demokratieprinzip in der Bevölkerung nicht ausreichend eingewurzelt war. Zwar sei es übertrieben, die Weimarer Republik als „Demokratie ohne Demokraten“ zu bezeichnen, meinte Lammert, doch insgesamt gab es in Weimar zu wenige Demokraten und unter den Demokraten kein „Bewusstsein einer gemeinsamen Verantwortung aller Demokraten für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden demokratischen, rechtsstaatlichen, liberalen Systems“.
Politische Systeme „nicht unter Denkmalschutz“
Als Lehre leitete Lammert die Mahnung ab: „Politische Systeme sind extrem labile Einrichtungen. Sie stehen nachweislich nicht unter Denkmalschutz.“ Dies gelte zwar sowohl für demokratische wie auch für autoritäre Systeme, jedoch gelte es bedauerlicherweise noch mehr für demokratische Systeme, da diese aus Glaubwürdigkeitsgründen gezwungen seien, selbst ihren Gegnern die Mittel zu ihrer Bekämpfung zuzugestehen.
Lammert rief ins Gedächtnis, dass es nach dem Mauerfall und dem Ende der kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa für einen historischen Moment den Anschein hatte, als habe die Demokratie endgültig den Sieg davongetragen. Gut drei Jahrzehnte später fällt die Bilanz aber ernüchternd aus: Nur etwa zwei Dutzend Staaten weltweit sind heute als Demokratien im vollen Sinne des Wortes anzusprechen, also als Staaten, in denen wirklich freie und faire Wahlen im Rahmen eines Mehrparteiensystems stattfinden, in denen die Gewaltenteilung gewahrt ist und auf der Verfassungsebene garantierte, individuelle Grundrechte auch über wirklich unabhängige Gerichte eingefordert werden können.
Demokratie sei folglich kein natürlicher Zustand, resümierte Lammert, sondern müsse immer wieder neu erkämpft werden. Es gelte der Satz des ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama, dass die Demokratie immer dann am gefährdetsten ist, wenn die Menschen sie für selbstverständlich halten.
In der anschließenden Fragerunde erklärte Lammert, nach den Gründen für mehr Engagement für die Demokratie gefragt, es sei eine allgemein menschliche Tendenz, Probleme eher zu verdrängen, solange sie noch nicht eine gewisse Größe erreicht haben. Gerade beim demokratiepolitischen Engagement gelte es aber, nicht zu warten, bis ein Problem akut werde. Sonst bestehe die Gefahr, dass eine Lawine entstehe, die man nicht mehr aufhalten könne, so der ehemalige Bundestagspräsident mit Bezug auf eine Metapher von Erich Kästner. „Autoritäre Regime brauchen kein bürgerschaftliches Engagement. Sie mögen es auch nicht“, so Lammert. Umgekehrt gelte: „Demokratische Systeme erlauben nicht nur bürgerschaftliches Engagement, sie brauchen es.“
Zur Frage, wie verlorenes Vertrauen zur Demokratie zurückgewonnen werden könne, sagte Lammert, nach seiner Wahrnehmung sei die Lösung von Problemen die beste Möglichkeit, Extremisten den Nährboden zu entziehen und zu verhindern, dass die politischen Ränder weiter erstarken. Viele Untersuchungen zeigten, dass die Wähler radikaler Parteien diesen mehrheitlich keine höhere Problemlösungskompetenz zuschrieben, sondern diese v.a. aus Frust über die etablierten Parteien wählten.
Gefragt, ob er Möglichkeiten sehe, die Stabilität der Demokratie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu gewährleisten, sagte Lammert, er sehe einen Zusammenhang von Wirtschaftserfolg und Verfassungserfolg in der deutschen Nachkriegsgeschichte im Unterschied zur Zeit der Weimarer Republik: „Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie der zweite Anlauf ausgegangen wäre, wenn es nicht das vermeintliche Wirtschaftswunder in den 50er- und 60er-Jahren gegeben hätte.“ Lammert verwies in diesem Kontext auf die Bedeutung persönlicher Freiheit auch im Wirtschaftsleben, indem er daran erinnerte, dass es die mutige und seinerzeit umstrittene Entscheidung Ludwig Erhards in seiner Rolle als Direktor für Wirtschaft im Frankfurter Zwei-Zonen-Rat, die Zwangsbewirtschaftung aufzugeben, war, die es ermöglichte, den Mangel der unmittelbaren Nachkriegsjahre zu beseitigen, statt ihn nur zu verwalten.
Der Beitrag von Kirche und Christentum
Domkapitular Dr. Markus Nicolay dankte Lammert abschließend für seinen Vortrag und sagte, in Anbetracht vieler Besorgnis erregender Entwicklungen und Gefährdungen der Demokratie, die noch vor Kurzem nicht vorstellbar waren, stelle sich ihm die Frage: „Was könnte der Beitrag von uns als Kirche, von uns als Christinnen und Christen in dieser Situation sein“? Zunächst einmal gehe es darum, die Kirchen offen zu halten in einem ganz wörtlichen Sinne: Die Kirchen in Trier „bieten zu jeder Tageszeit die Möglichkeit, sich dorthin zurückziehen“, so Nicolay. Jeder und jede könne sie nutzen, „um sich zu besinnen, um zur Ruhe zu kommen“ und „Abstand zu gewinnen von den bedrohlichen Wirklichkeiten des Alltags“. Durch die tägliche Feier des Gottesdienstes komme zudem zum Ausdruck, dass Christen glauben, „dass wir auf eine verheißungsvolle Zukunft hoffen dürfen“. In der sehr stark auf das Hier und Jetzt fixierten Gegenwart könne die Kirche zudem „einen reichen Erfahrungsschatz“ anbieten, „Menschheitswissen, das sich in unseren Gebäuden konkretisiert“. Nicht zuletzt solle das Format „Forum Bürgerkirche“ selbst die Kirche in demjenigen Sinne offenhalten, dass Diskurse ermöglich werden, ein offener Raum für Diskussion und Gedankenaustausch geschaffen werde.
In bereits guter Tradition beschloss ein gemeinsamer Umtrunk den Abend.














