Trier: Muslimin darf nicht mit Niqab Auto fahren – Gericht lehnt Klage ab

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Frau mit schwarzem Niqab, bei dem nur die Augen zu sehen sind. Die Verschleierung verdeckt den Rest ihres Gesichts.
Nahaufnahme einer Frau, die einen schwarzen Niqab trägt. Nur ihre Augenpartie ist sichtbar, während der Rest des Gesichts von dem traditionellen Schleier bedeckt wird. Foto: dpa

TRIER. Religionsfreiheit vs. Verkehrssicherheit: Warum eine Muslimin keine Ausnahmegenehmigung für das Verhüllungsverbot erhält.

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Muslimin abgewiesen, die eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung beantragt hatte. Die Frau, die aus religiösen Gründen einen Niqab trägt, wollte ihr Gesicht auch beim Autofahren bedeckt halten – doch das Gericht sieht darin eine Gefahr für die Verkehrssicherheit.

Warum wurde die Klage abgelehnt?

Die Klägerin hatte argumentiert, dass das Verhüllungsverbot in der Straßenverkehrsordnung sie in ihrer Religionsfreiheit einschränke. Zudem sah sie keine erhöhte Gefährdung für den Straßenverkehr und forderte eine Ausnahmegenehmigung vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz – doch die Behörde lehnte ab.

Nach eingehender Prüfung bestätigte nun auch das Verwaltungsgericht diese Entscheidung. Laut dem Urteil seien die durch das Verbot geschützten Rechtsgüter – nämlich die Sicherheit im Straßenverkehr und der Schutz von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmerhöher zu bewerten als das individuelle Recht auf Religionsausübung.

Verkehrssicherheit und Identifizierbarkeit im Fokus

Besonders problematisch sei, dass eine uneingeschränkte Rundumsicht beim Tragen eines Niqabs nicht gewährleistet sei, was das Risiko für Unfälle und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer erhöhe.

Zudem könne die Identifizierung der Fahrerin bei einer automatisierten Verkehrskontrolle durch Kameras nicht zuverlässig erfolgen, da die Augenpartie allein nicht ausreiche, um eine Person zweifelsfrei zu identifizieren.

Vergleich mit Motorradhelmen nicht zulässig

Die Klägerin hatte argumentiert, dass Motorradfahrer trotz Helmpflicht vom Verhüllungsverbot ausgenommen sind, sodass ein Gleichheitsverstoß vorliege. Doch das Gericht widersprach:

🔹 Die Sicherheitsanforderungen für Motorradfahrer und Autofahrer seien nicht vergleichbar
🔹 Motorradhelme seien zwingend erforderlich für den Schutz der Fahrer, während ein Niqab keine sicherheitsrelevante Funktion habe
🔹 Die Identifizierbarkeit sei bei Motorradfahrern durch spezielle Vorschriften weiterhin möglich

Gericht: ÖPNV als Alternative

Das Verwaltungsgericht Trier befand zudem, dass die Klägerin als Alternative den öffentlichen Nahverkehr nutzen könne, sofern ihr das Autofahren mit Niqab untersagt bleibt. Eine mögliche Fahrtenbuchauflage oder die Nutzung eines identifizierbaren Niqabs mit QR-Code sei laut Urteil keine gleichwertige Lösung, da sich nicht sicherstellen lasse, dass nur die Klägerin diesen tragen würde.

Kann die Klägerin gegen das Urteil vorgehen?

Ja! Die Frau hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu beantragen. Ob sie diesen Schritt gehen wird, ist noch unklar.

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5 Kommentare

  1. Warum wandert diese Frau zum Auto fahren nicht einfach aus nach Afghanistan, in das gelobte Land aller Nikab-/Burka-Fans?

    Ach halt, geht ja nicht. Da dürfen Frauen ja gar nichts. Außer Zuhause bleiben, ein Kind nach dem anderen kriegen und den Befehlen der männlichen Verwandtschaft gehorchen.

  2. Schon dreist diese Klagen. Kosten unnötig Geld und Ressourcen. Wieso weisen die Gerichte diese nicht von vornherein ab, da es ja schon höchstinstanzliche Urteile gibt. Regeln gelten für alle und damit basta!!!!
    Würde gern ja mal das Führerscheinfoto dieser Dame sehen. Sind das bei den Verschleierten Einheitsfotos mit Sehschlitz, wenn ja, dann Dokument ungültig. Wenn sie darauf mit vorschriftsmäßigem Lichtbild erkennbar ist, dann ist Verschleierung eh Unsinn. Aber in D kann mans ja machen.
    Letztes Jahr ist mir in SLS ein ganzer VW-BUS von denen begegnet. Alle vollverschleiert samt Fahrendem. Ist bestimmt nicht ein einmaliger Vorgang. Wird aber gerne weggesehen. Sonst kommt bei Polizeikontrolle gleich die Nazikeule.

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