Teils geringe Ernte in RLP: Sonderregelung für Prädikats-Weingüter

Frost machte auch den Winzern vom Verband Deutscher Prädikatsweingüter zu schaffen. Angesichts teils großer Ausfälle greift in diesem Jahr eine verbandsinterne Sonderregelung.

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Weinlese Weisswein Weintrauben
Foto: dpa

MAINZ. Angesichts einer durch späte Fröste bei einigen Betrieben gering ausgefallenen Ernte dürfen Mitglieder des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) in diesem Jahr ausnahmsweise Trauben anderer Verbandsmitglieder nutzen.

Bereits im Frühjahr sei klar geworden, dass die Erntemenge bei einigen Mitgliedern dramatisch gering ausfallen werde, teilte der VDP in Mainz mit. Angesichts dessen sei erlaubt worden, dass vom Frost betroffene Mitglieder Trauben anderer VDP-Weingüter zukaufen dürfen, das sei sonst verboten.

Die so hergestellten Weine müssen demnach auf dem Rückenetikett mit dem Zusatz «Ein Wein der Solidaritätsgemeinschaft VDP» gekennzeichnet werden. So könne der Ausfall etwas abgeschwächt werden.

Spätfröste im April vermieste die Ernten

Probleme bereiteten den Angaben zufolge in diesem Jahr Spätfröste im April. Diese hätten nach dem relativ warmen Winter Reben getroffen, die früh ausgetrieben hätten. In einigen Regionen habe es sogar Totalausfälle gegeben. Im weiteren Verlauf des Jahres stellte viel Regen, verbunden mit der Gefahr von Pilzkrankheiten, die Winzer vor Herausforderungen.

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