RLP: 79-Jähriger klaut 18-Jähriger das Handy – Dieb per Ortungs-App gefunden

0
Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration

MAINZ. Mit einem kuriosen, weil in der Konstellation doch relativ ungewöhnlichen, Handydiebstahl waren Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Mainz 1 am Mittwochnachmittag konfrontiert. Eine 18-jährige Frau meldete sich auf dem Altstadtrevier. Sie habe gegen kurz vor 16 Uhr ihr Mobiltelefon auf einer Bank im Umfeld des Bahnhofs am Römischen Theater in Mainz liegen gelassen. Erst später bemerkte die Frau, dass sie ihr Handy nicht mehr bei sich hatte.

Mit einer Ortungs-App ließ sich jedoch der aktuelle Standort des Mobiltelefons ausmachen: Es befand sich offensichtlich in Ginsheim-Gustavsburg. Sodass auch die örtlich zuständige Polizeidienststelle auf hessischer Seite einbezogen wurde. Die Ortung führte die Beamten schließlich zu einem 79-jährigen Mann.

Das wiederholte Fernabspielen eines Signaltons auf dem gesuchten Mobiltelefon lieferte den letzten Beweis, dass es sich auch tatsächlich um das Handy der 18-Jährigen handelte. Er habe das Mobiltelefon mitgenommen, damit es nicht geklaut werde, behauptete der 79-Jährige. Die 18-Jährige konnte das sichergestellte Mobiltelefon letztendlich auf der Polizeistation in Bischofsheim abholen.

Inzwischen wurde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Fundunterschlagung eingeleitet. Denn wer sich eine ihm nicht gehörende Sache aneignet, sie beispielsweise findet und erstmal behält, statt sich umgehend darum zu kümmern, dass der Gegenstand zu seinem rechtmäßigen Besitzer zurückkehrt, macht sich entsprechend strafbar. Bestraft wird Fundunterschlagung wie Diebstahl. (Quelle: Polizeipräsidium Mainz)

Vorheriger ArtikelBitte um weitere Waffenlieferungen: Selenskyj kommt zu Treffen nach Ramstein
Nächster Artikel++ Schon wieder! Auto-Aufbrüche in Trier reißen nicht ab: Sieben weitere Fahrzeuge betroffen ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.