Einsätze wegen giftiger Tiere in Rheinland-Pfalz

Eine Schlange oder eine giftige Spinne brechen aus: Für viele eine Horrorvorstellung. Es gibt zumindest für die letzten fünf Jahre aber eine gute Nachricht.

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Eine weibliche Kreuzotter liegt im Gras. Foto: Daniel Karmann/dpa

MAINZ. Wegen des Entweichens eines für den Menschen giftigen Tieres ist die Feuerwehr in Rheinland-Pfalz in den vergangenen fünf Jahren 14 Mal ausgerückt. In keinem der Fälle sei es zu einem Personenschaden gekommen, berichtete Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion in Mainz. Details zu den Feuerwehreinsätzen und den giftigen Tieren wurden nicht genannt.

Die Umweltministerin betonte, dass Tierarten, die Gifte produzieren, nicht per se gefährlich seien. Dies hänge immer wieder von der Art ab. Teilweise seien giftige Tiere seit Jahrtausenden in menschlicher Nutzung wie die Honigbienen.

Rein statistisch betrachtet seien außer der Honigbiene Pferde und Hunde für die meisten gefährlichen Übergriffe auf den Menschen verantwortlich. Daher komme es nicht ausschließlich auf die Giftigkeit eines Tieres, sondern vor allem auf die Art und dem Umgang mit der Art an, aus dem gefährliche Situationen entstehen können.

Der Erwerb, Handel und Besitz von giftigen und gefährlichen Tieren werde in den Bundesländern sehr heterogen geregelt, teilte die Grünen-Politikerin mit. Manche Länder überließen es den Ordnungsämtern, eigene Regelungen zu treffen. Andere Bundesländer wiesen umfangreiche Verordnungen oder Gesetze zum Teil mit Listen der Gift- und Gefahrentiere auf.

In Rheinland-Pfalz gibt es nach Angaben der Umweltministerin zwar kein gesondertes Gift- oder Gefahrtiergesetz. Aber Tiere, die für Menschen lebensgefährlich werden können, würden im Landesnaturschutzgesetz behandelt. Darin sei die Haltung und Unterbringung von Tieren einer besonders geschützten Art, die für Menschen lebensgefährlich werden können, geregelt. Viele gefährliche Arten unterlägen zudem Artenschutzgesetzen und seien international geschützt. (Quelle: dpa)

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