Ahrtal-Ermittlungen eingestellt: Hinterbliebene wehren sich

Vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt. Einige Hinterbliebene wehren sich nun juristisch dagegen.

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Ralph Orth, Vater eines Opfers, spricht zu den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild

KOBLENZ. Hinterbliebene der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal haben nach Aussage ihres Anwalts gegen die Einstellung der Ermittlungen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingelegt. Das teilte ihr Anwalt Christian Hecken mit.

Hecken vertritt unter anderem die Familie Orth, deren Tochter Johanna bei der Flut starb, und Werner Minwegen, der beide Eltern verlor. Die Beschwerde für diese beiden Fällen sei am Montag eingelegt worden, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte am Donnerstag verkündet, die Ermittlungen zur Flutkatastrophe 2021 einzustellen. Zuvor hatte sie gegen den Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen Mitarbeiter des Krisenstabs unter anderem wegen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft kam nach umfangreichen Ermittlungen unter anderem zu dem Schluss, dass es sich um eine außergewöhnliche Naturkatastrophe gehandelt habe, deren extremes Ausmaß für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei. Damals waren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen gestorben, davon 135 in der Ahr-Region und eine Person im Raum Trier. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst.

Die Hinterbliebenen haben nach der Einstellung zwei Wochen Zeit für eine Beschwerde. Nun muss die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz über den Fall entscheiden. Lehnt sie die Beschwerde ab, bleibt den Hinterbliebenen noch die Möglichkeit, vor das Oberlandesgericht Koblenz zu ziehen. (Quelle: dpa)

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