Rund 500.000 Euro Schmerzensgeld gefordert: Gericht verhandelt über Klagen gegen Biontech

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Ein Apotheker impft einen Mann gegen Corona. Foto: Uwe Anspach/dpa/Symbolbild

DÜSSELDORF. Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt heute über mehrere Klagen wegen angeblicher Schäden durch die Corona-Schutzimpfungen mit Wirkstoffen der Hersteller Biontech und Moderna.

Zwei Frauen und ein Mann aus Kaarst, Meerbusch und Düsseldorf klagen gegen das Mainzer Unternehmen Biontech. Sie fordern insgesamt fast 500.000 Euro als Schmerzensgeld und mehr als 30.000 Euro materiellen Schadensersatz (Az: 3 O 141/22; 3 O 151/22; 3 O 60/23).

Das Mainzer Pharma-Unternehmen hat laut Gericht die Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen. Die Behauptungen über angeblich dramatische Impffolgen seien «nicht im Ansatz belegt». Eine weitere Klage richtet sich gegen den US-amerikanischen Impfstoff-Hersteller Moderna (Az: 3 O 163/22). In dem Fall fordert eine 55-jährige Frau aus Düsseldorf 150.000 Euro.

Die Kläger geben an, dass die Impfungen bei ihnen zu Atemnot, Seh- und Bewusstseinsstörungen, Bluthochdruck, Gürtelrose, Herzmuskelentzündung, Erschöpfung, Schlafstörungen und Panikattacken geführt hätten.

Die Kläger müssen in den Verfahren den Herstellern nachweisen, dass die genannten Schäden zweifelsfrei auf die Covid-Impfungen zurückzuführen sind. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Wochen gerechnet.

An verschiedenen Gerichten in Deutschland sind ähnliche Verfahren anhängig. In einigen Fällen wurden Klagen in erster Instanz bereits abgewiesen, so von den Landgerichten Kleve, Mainz, Rottweil und Bayreuth. (Quelle: dpa)

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