Staatsanwaltschaft: Ermittlungen gegen Neffen von Priester Dillinger beendet

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Symbolbild. Foto: dpa-Archiv

MAINZ/SAARBRÜCKEN. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Angehörigen des unter Missbrauchsverdacht stehenden und Ende 2022 gestorbenen saarländischen Priesters Edmund Dillinger wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der 54-Jährige stand unter Verdacht, im Nachlass gefundenes, jugendpornografische Material weder vernichtet noch einer Strafverfolgungsbehörde übergeben zu haben, wie die Staatsanwaltschaft Mainz am Freitag berichtete.

Der Behörde zufolge ging es um rund 4.400 Dias oder Fotos aus dem Nachlass, die nun bei den Ermittlungen ausgewertet worden seien. «Keines der Bilder enthält kinderpornografische Darstellungen», hieß es. Es seien darauf keine sexuelle Handlungen an oder vor Kindern oder Jugendlichen zu erkennen. Zehn Bilder wurden demnach als strafrechtlich relevante jugendpornografische Schrift eingestuft, bei zwölf Bildern sei dies nicht eindeutig nachzuweisen, hieß es.

Der 54-jährige Verwandte habe somit nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an Bildern mit jugendpornografischen Inhalten besessen. Er habe dies getan, um mit den Aufnahmen den von ihm angenommenen Missbrauch von Jugendlichen durch den verstorbenen Priester aufzuarbeiten.

Über Jahrzehnte soll der Priester vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und seine Opfer in teils pornografischen Posen fotografiert haben. Nach dem Tod des Mannes hatte dessen Angehöriger unter anderem rund 1000 ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus in Friedrichsthal bei Saarbrücken gefunden – und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen.

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