An der Kreuzung zusammengekracht: Fünf Verletzte bei schwerem Verkehrsunfall

0
Foto: Feuerwehr St. Ingbert Mitte

ST. INGBERT-HASSEL. Bei einem Verkehrsunfall im Saarpfalz-Kreis sind fünf Menschen verletzt worden.

Nach dem Unfall am späten Donnerstagabend in St. Ingbert-Hassel wurden eine Person schwer und vier mittelschwer verletzt ins Krankenhaus gebracht, wie die Feuerwehr am Freitag mitteilte.

Feuerwehrmänner und Krankenschwester übernehmen Erstversorgung

Zuvor waren zwei Autos an einer Kreuzung in der Ortsmitte zusammengestoßen. Durch den Knall wurden Feuerwehrmänner, die an der Kreuzung wohnten, geweckt. Gemeinsam mit einer an der Unfallstelle vorbeikommenden Krankenschwester übernahmen sie die Erstversorgung.

Ein Insasse und ein einjähriges Kind waren zuerst nicht ansprechbar und in einem der Fahrzeuge eingeschlossen. Beide konnten jedoch befreit werden. Die zwei anderen Personen im Auto und der Fahrer des zweiten Autos konnten diese eigenständig verlassen, bevor sie ins Krankenhaus gebracht wurden.

Parallel übernahmen weitere Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Hassel und St. Ingbert die Absicherung und Ausleuchtung der Unfallstelle. Um die Versorgung der Verletzten kümmerten sich ein leitender Notarzt, zwei Notärzte, die Besatzung von vier Rettungswagen und einem Krankentransportwagen. Die Bilanz des Unfalls: Ein Schwerverletzter und vier mittelschwer Verletzte. Alle Personen kamen in umliegende Krankenhäuser.

Die Feuerwehren Hassel, St. Ingbert-Mitte und Rohrbach, die mit mehreren Einsatzfahrzeugen und rund 30 Personen im Einsatz waren, beendeten gegen 0:30 Uhr den Einsatz.

Vorheriger ArtikelNach Brutal-Angriff in Trier-West: Ermittlungen laufen auf Hochtouren – Polizei sucht Zeugen!
Nächster ArtikelBei Fastnachtsveranstaltung in der Vulkaneifel: Mann wird vor Halle von zwei Personen zusammengeschlagen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.