KARLSRUHE/BERLIN. Das neue Heizungsgesetz kann wie geplant weiter beraten und verabschiedet werden: Die Bundestagsfraktion der Linken ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die geplante Abstimmung vorerst zu stoppen. Die Richterinnen und Richter verwarfen die Organklage als unzulässig. Damit ist der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition frei.
Die Linke wollte die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vor der Sommerpause stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Organklage jedoch als unzulässig. Den Antragstellern fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Damit kann der Bundestag noch in dieser Woche über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen.
Linke wollte Abstimmung vor Sommerpause stoppen
Die Bundestagsfraktion der Linken wollte mit ihrem Antrag in Karlsruhe verhindern, dass das neue Heizungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen wird.
Hintergrund der Klage war die Kritik, dass zentrale Informationen zur Klimawirkung des Gesetzes und zur Verfügbarkeit von Biogasen aus Sicht der Linken nicht ausreichend vorlägen. Der Eilantrag sollte Zeit schaffen, damit diese Angaben noch nachgeliefert werden können.
Das Bundesverfassungsgericht machte diesen Weg nun nicht mit.
Bundesverfassungsgericht: Organklage unzulässig
Die Richterinnen und Richter verwarfen die Organklage als unzulässig.
Nach Angaben des Gerichts fehlt den Antragstellern das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Die Linke habe vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehe.
Damit gibt es aus Karlsruhe kein Stoppsignal für das Gesetzgebungsverfahren.
Weg frei für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Entscheidung bedeutet: Der Bundestag kann das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch in dieser Woche verabschieden.
Die schwarz-rote Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten zu wollen. Nach dem Karlsruher Beschluss steht der geplanten Abstimmung nun verfahrensrechtlich nichts Entscheidendes mehr im Weg.
Was das neue Heizungsgesetz ändern soll
Die Koalition will mit dem neuen Gesetz zentrale Punkte der bisherigen Heizungsregeln aus der Ampel-Zeit verändern.
Künftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen möglich sein.
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Heizungen ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen – etwa Biomethan, Bioöl oder andere klimafreundlichere Brennstoffe.
Biotreppe und Grüngasquote im Zentrum
Ein Kernbegriff des neuen Gesetzes ist die sogenannte Biotreppe.
Sie soll festlegen, dass neue Gas- und Ölheizungen schrittweise mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Damit soll der Übergang zu klimafreundlicherem Heizen technologieoffener gestaltet werden.
Für bestehende Heizungen ist außerdem eine Grüngasquote vorgesehen. Versorger sollen damit verpflichtet werden, einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bereitzustellen.
Kritik: Klimaziele könnten schwerer erreichbar werden
Die Linke kritisiert, dass mit dem neuen Gesetz die Lücke zur Erreichung der Klimaziele absehbar größer werden könne.
Aus Sicht der Fraktion fehlen ausreichende Angaben dazu, welche Klimawirkung das Gesetz tatsächlich haben wird und ob genug Biogas oder vergleichbare klimafreundliche Brennstoffe zur Verfügung stehen.
Genau diese Informationen sollten nach Ansicht der Linken vor einer endgültigen Abstimmung vorliegen.
Erinnerung an 2023: Damals stoppte Karlsruhe das Heizungsgesetz
Der Fall erinnert an den Sommer 2023. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann die geplante Verabschiedung des damaligen Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition gestoppt.
Der Grund damals: Den Abgeordneten blieb aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend Zeit für Beratung und Prüfung. Das Gesetz wurde erst nach der Sommerpause beschlossen.
Diesmal fällt die Entscheidung anders aus: Die Organklage der Linken bleibt erfolglos.
Hauptverfahren zu Heilmann-Klage steht noch aus
Spannend bleibt der Blick nach Karlsruhe dennoch.
Am 23. Juli soll das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren zur Klage von Thomas Heilmann entscheiden. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, wie viel Zeit Abgeordnete für die Beratung von Gesetzentwürfen haben müssen.
Der Senat könnte damit Standards für parlamentarische Abläufe definieren, also gewissermaßen ein verfassungsrechtliches Mindestmaß an Beratungszeit.
Heizungsgesetz bleibt politischer Zündstoff
Auch wenn Karlsruhe das neue Gesetz jetzt nicht ausbremst, bleibt das Heizungsgesetz politisch hoch umstritten.
Für Eigentümer, Mieter, Handwerk, Heizungsbranche und Energieversorger geht es um zentrale Fragen: Welche Heizungen dürfen künftig eingebaut werden? Was kostet der Umstieg? Wie sicher verfügbar sind klimafreundliche Brennstoffe? Und wie verbindlich sind die Klimaziele im Gebäudesektor?
Die juristische Hürde in Karlsruhe ist für die Koalition zunächst genommen. Die politische Debatte über das neue Heizungsgesetz geht aber weiter.
Quelle: dpa / Bundesverfassungsgericht / Deutscher Bundestag


















