Trier: “Ich f***e deine Mutter” – Prozess wegen Körperverletzung und Beleidigung

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Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Am 29.11. beginnt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richterin Petra Schmitz ein Strafprozess wegen gefährlicher Körperverletzung, wie das Gericht mitteilt.

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, zwischen dem 16.8. und dem 17.8.2020 in Traben-Trarbach durch drei selbständige Handlungen

1. während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstoßen und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet zu haben,

2. in zwei tateinheitlichen Fällen eine andere Person mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben,

3. in fünf tateinheitlichen Fällen einen anderen beleidigt zu haben.

Dem soll folgender Sachverhalt zugrunde liegen:

Fall 1:

In einem Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Trier hatte das Landgericht – Strafvollstreckungskammer Koblenz – dem Angeklagten mit seit dem 13.8.2020 rechtskräftigen Beschluss vom 29.7.2020 die gemäß § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB strafbewehrte Weisung auferlegt, keinen Alkohol zu konsumieren.

Obwohl der Angeklagte dies wusste, soll er am Abend des 16.8.2020 alkoholische Getränke konsumiert haben. Im Anschluss an die nachfolgend zu Fall 2 dargelegte Tat sollen Beamte der Polizeiinspektion Zell bei dem Angeklagten leichten Alkoholgeruch festgestellt haben.

Fall 2:

Im Bereich vor der Gaststätte C. in Traben-Trarbach soll der Angeklagte am 17.8.2020, kurz nach 0.00 Uhr, ohne rechtfertigenden oder entschuldigten Grund mit einem Stuhl auf die Geschädigten D. und K. eingeschlagen haben. Der Geschädigte D. habe eine blutende Platzwunde auf dem Kopf und Schmerzen davongetragen, die sich am Folgetag eingestellt haben sollen.

Der Geschädigte K. habe eine kleine Wunde unter dem linken Auge davongetragen.

Fall 3:

Im Zuge des polizeilichen Einsatzes im Anschluss an die Tat in der Gqststätte soll der Angeklagte die Polizeibeamten Polizeikommissarin B., Polizeioberkommissar M., Polizeikommissar T., Polizeikommissar B. und Polizeihauptkommissar R. fortwährend mit Ausdrücken und Wendungen wie: „Ich ficke deine Schwester; Arschlöcher; ich ficke deine Tochter; ich ficke deine Mutter“ beleidigt haben.

Des Weiteren wirft die Staatsanwaltschaft Trier dem Angeklagten vor, zwischen dem 24.9.2020 und dem 27.10.2020 in Traben-Trarbach durch neun selbständige Handlungen Folgendes vor:

Fall 1:

Am 24.9.2020, gegen 21.56 Uhr, soll sich der Angeklagte zu einem Hotel in Traben-Trarbach begeben und mit einem Stein, der eine Breite von zirka sieben Zentimetern hatte, gegen ein Fenster in einem Küchennebenraum, in dem Licht brannte, geworfen haben. Das Fenster sei – wie vom Angeklagten beabsichtigt gewesen sein soll – durchschlagen und entsprechend beschädigt worden. Der in dem Raum befindliche Geschädigte J. sei von dem Stein nur knapp verfehlt worden. Der Angeklagte soll zumindest billigend in Kauf genommen haben, den Geschädigten mit dem Wurfgeschoss zu treffen und ihm hierdurch bzw. durch herumfliegende Glasscherben erhebliche Verletzungen zuzufügen.

Fall 2:

Kurze Zeit später soll der Angeklagte einen weiteren Stein mit den Ausmaßen von zirka 18 x 15 cm gegen die Fensterscheibe eines Büros des genannten Hotels geworfen haben, die – wie vom Angeklagten beabsichtigt – durchschlagen und entsprechend beschädigt worden sei. An den beiden Fenstern zu den Taten zu den Fällen 1 und 2 soll ein Sachschaden von mindestens gut 3.000 Euro entstanden sein.

Fall 3:

Am 26.10.2020, gegen 21.35 Uhr, soll der Angeklagte den Geschädigten A. in Traben-Trarbach aufgesucht und soll in Verletzungsabsicht ein Messer gegen diesen geführt haben, wodurch der Geschädigte am linken Daumen leichte Verletzungen in Form von Kratzern davongetragen haben soll. Darüber hinaus habe er den Geschädigten gegen den linken Oberarm geboxt und ihn in den Unterleib getreten.

Fall 4:

Am 27.10.2020, gegen 19.40 Uhr, soll sich der Angeklagte zu einem Hotel in Traben-Trarbach begeben und mit einem Stein gegen eine Scheibe des zu dieser Zeit beleuchteten Speisesaals geworfen haben, die – wie vom Angeklagten beabsichtigt – durchschlagen und entsprechend beschädigt worden sein soll. Es soll ein Sachschaden in Höhe von zirka 1.000 Euro entstanden sein.

Fall 5:

Am 27.10.2020, gegen 19.55 Uhr, soll der Angeklagte über den im Bereich des Anwesens Brückenstraße 1 in Traben-Trarbach abgestellten Audi A4 gelaufen sein, wobei er zumindest billigend in Kauf genommen haben soll, das Kraftfahrzeug zu beschädigen.

Fall 6:

Im Anschluss soll der Zeuge M. die Beamten der Polizeiinspektion Zell PK B. und PK H. auf den Angeklagten aufmerksam gemacht haben. Der Angeklagte soll den Zeugen M. beleidigt haben. Im Verlauf der Unterredung soll der Angeklagte die beiden genannten Polizeibeamten jeweils als „Arschloch“ beleidigt und geäußert haben: „Von Euch lasse ich mir nichts sagen.“

Fall 7:

Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte gegenüber den genannten Beamten geäußert haben, jemand habe seine Tür eingetreten. Sodann habe der Angeklagte das von ihm bewohnte Anwesen aufgesucht und hier selbst die Haustür und die Wohnungstür zu der von ihm bewohnten Wohnung eingetreten. Dem Vermieter des Angeklagten soll hierdurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro entstanden sein.

Fall 8:

Als die Beamten PK H. und PK B. die unter Fall 5 geschilderte Sachbeschädigung am Kraftfahrzeug Audi aufnehmen wollten, soll der Angeklagte geäußert haben, dass er der Polizei zeigen könne, wie er über das Auto gelaufen sei. Sodann soll er auf das Heck des genannten Fahrzeuges gesprungen und auf dessen Dach gerannt sein. In der Folge soll er mit voller Wucht auf die Motorhaube des Fahrzeuges gesprungen sein. An dem Fahrzeug soll ein Schaden in Höhe von insgesamt zirka 5.000 Euro entstanden sein.

Fall 9:

Im Anschluss an die Tat zu Fall 8 soll es dem Angeklagten gelungen sein, wegzulaufen. Kurz danach soll POK S. am Tatort in der B.-Straße eingetroffen und durch die Beamten PK H. und PK B. über die bisherigen Vorgänge unterrichtet worden sein. In der Folge sollen die Beamten den Angeklagten in der M.-Straße angetroffen und ihm um 20.55 Uhr die Ingewahrsamnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten erklärt haben. Der Angeklagte soll die drei Beamten jeweils als „Arschloch“ beleidigt haben.

Im Hinblick auf die Möglichkeit, dass der Angeklagte gefährliche Gegenstände mit sich führen könnte, sollen die Beamten ihn aufgefordert haben, seine Taschen zu leeren. Dies habe der Angeklagte getan. Er habe zudem sein Mobiltelefon ergriffen und angekündigt, seinen Rechtsanwalt anzurufen.

POK S. soll ihn aufgefordert haben, auch das Handy auf das Dach des Streifenwagens zu legen, was der Angeklagte nicht getan habe. POK S. soll ihm das Gerät aus der Hand genommen und es auf das Dach des Streifenwagens gelegt haben. Aufgrund der Wegnahme des Handys soll der Angeklagte erbost gewesen sein. Er soll mit seiner rechten Hand unmittelbar vor dem Gesicht des POK S. herumgewedelt haben, wobei es den Anschein gehabt habe, als wolle er diesem jeden Moment in das Gesicht greifen.

Um dies zu verhindern, sollen PK B. und POK S. jeweils einen Arm des Angeklagten ergriffen haben. Der Angeklagte soll sofort versucht haben, sich aus dem Griff der Beamten zu befreien. Hierzu habe er seinen Oberkörper nach rechts und links gewunden und versucht, seine Arme in Richtung seines Körpers zu ziehen. Letztendlich soll es den Polizeibeamten gelungen sein, den Angeklagten zu fixieren. Auch am Boden liegend soll der Angeklagte versucht haben, seinen Oberkörper nach links und rechts zu werfen, was die Beamten durch die Fixierung der Schultern verhindern konnten.

Der Angeklagte befindet sich derzeit in psychiatrischer Unterbringung.

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