TRIER. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Fahren ohne Versicherungsschutz in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen, muss sich ein 26-Jähriger Trierer in der kommenden Woche vor dem Trierer Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte soll sich dabei unter Betäubungsmitteleinfluss ebenfalls eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 26-jährigen Angeklagten aus Trier vor, am 20.12.2020 gegen 22.30 Uhr nach dem Konsum von Ecstasy um Amphetamin ein Motorrad in der Dasbachstraße, Metternichstraße und Rudolf-Diesel-Straße geführt zu haben, obwohl er weder die dazu erforderliche Fahrerlaubnis noch den notwendigen Versicherungsschutz gehabt habe.
Als er ein entgegenkommendes Polizeifahrzeug erkannt habe, soll er das Licht an seinem Motorrad ausgeschaltet und die Fahrt fortgesetzt haben. Die Polizei habe das Blaulicht angeschaltet und die Fahrspur des Angeklagten blockiert. Dieser sei sodann über den Bürgersteig ausgewichen und habe im folgenden seine Geschwindigkeit auf über 130 km/h erhöht. Er soll das Motorrad in einem Hinterhof abgestellt und sich hinter einer Treppe versteckt haben, wo er von der Polizei aufgefunden worden sein soll.