++ Überblick: Bei welcher Hospitalisierungsrate folgen welche Maßnahmen? ++

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Foto: dpa

BERLIN. Auf Grund der sich verschärfenden Corona-Lage, trafen sich am heutigen Donnerstag, 18. November, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs zu einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), um über mögliche Maßnahmen zu beraten.

Drei Stufen von Hospitalisierungsraten mit entsprechenden Maßnahmen

Schwellenwert über 3 = 2G:

– Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, soll der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen – in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränkt werden, um die Infektionsdynamik zu brechen.

Schwellenwert über 6 = 2G-PLUS

– Hier können die Maßnahmen der jeweiligen Länder durch zusätzliche Schutzmaßnahmen verschärft werden – auch bei geimpften und genesenen Personen. 2G plus – zusätzliche negative Tests.

Schwellenwert über 9 – weitere Maßnahmen

Die Länder werden vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage – bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders
hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – spätestens wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet – im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des
Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen
und – im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen – gemeinsam mit den Landesparlamenten erforderliche Maßnahmen ergreifen (Länderöffnungsklausel).“ Ausnahmen sind für Kinder und Jugendlich bis 18 Jahren möglich.

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