BERLIN. Auf Grund der sich verschärfenden Corona-Lage, trafen sich am heutigen Donnerstag, 18. November, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs zu einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), um über mögliche Maßnahmen zu beraten. Wegen der steigenden Infektionszahlen fand das Treffen virtuell statt.
Auf einer anschließenden Pressekonferenz hat Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz mitgeteilt.
Die wichtigsten Aussagen der Kanzlerin:
– müssen und aktuell mit einer dramatischen, besorgniserregenden Situation befassen
– die Lage ist „hochdramatisch“
– dabei geht es vor allem um einen schnellen Stop des exponentiellen Wachstums, dem dienen alle Beschlüsse
– bei der jetzigen Dynamik laufen wir in eine sehr sehr schwere Situation rein
– es ist absolute Zeit zum Handeln
– wir könnten besser dastehen, wenn die Impflücke nicht so groß wäre
– Beschlüsse wären nicht nötig gewesen, wenn mehr Menschen geimpft wären
– am 9. Dezember werden die Maßnahmen bewertet (Evaluierungsklausel)
Die beschlossenen Maßnahmen:
– Je nach Hospitalisierungsrate (3/6/9)- entsprechende Maßnahmen (2G; 2G+)
++ Überblick: Bei welcher Hospitalisierungsrate folgen welche Maßnahmen? ++
Impfen:
Bund und Länder haben sich verpflichtet, jeder Person ein Angebot zur „Auffrischungsimpfung“ zu machen – aktuell noch 27 Millionen Menschen. Hierzu werden bis zur nächsten Woche Planungen vorgelegt, wie dies geschehen kann.
Schutz der Pflegeheime:
Alten- und Pflegeheime, Wohnheime von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personenbedürfen eines besonderen Schutzes. Daher sollen bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen.
Testpflicht am Arbeitsplatz – 3-G :
Bundesweite Vorgabe, dass nur genese, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen.
3G in Bus, Bahn und Tram:
Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs wird zusätzlich zur geltenden
Maskenpflicht, die 3G-Regel eingeführt werden. Für Kontrollen sorgen und zahlen soll: der Bund.
Schulen und Kitas:
Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind.
Mit gezielten Impfinformationen werden die Länder weiterhin das Personal in Kitas und Schulen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ansprechen und über die Wichtigkeit der Impfung und „Booster“-Impfung informieren.
– Bußgelder für Corona-Verstöße sollen angehoben werden
– Kostenlose Bürgertest
– Pflegekräfte besonders im Zusammenhang mit Intensivstationen erhalten einen Bonus
– Pflegepersonal soll geimpft sein (genaueres folgt von der Bundesregierung)