++ Nach Flutkatastrophe: Wiederaufbauhilfe startet – Anträge ab Montag ++

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Ein Bagger reißt in Erftstadt-Blessem hinter einem Müllhaufen ein Haus ab. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild

MAINZ. Die von der Flutkatastrophe Mitte Juli betroffenen Privatleute, Unternehmen, Landwirte, Winzer, Kommunen und andere Einrichtungen in Rheinland-Pfalz können ab Montag Geld für den Wiederaufbau beantragen.

Das teilte die Landesregierung am Freitag mit. «65.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind von der Flut betroffen. Mehr als 40.000 allein im Ahrtal», sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Geltend gemacht werden können beispielsweise zerstörte oder beschädigte Gebäude, Hausrat, Maschinen sowie Miet- und Einnahmeausfälle.

Der Landtag hatte am Donnerstag in einem verkürzten Verfahren wichtige finanzielle und rechtliche Grundlagen für den Wiederaufbau geschaffen. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten aller sechs Fraktionen ein Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens und ein Gesetz zur Erleichterung des Wiederaufbaus.

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