TRIER. Mit einigem Recht gehen sowohl Campingplatz-Besitzer, wie auch Politiker gegen die aktuellen Bestimmungen bei Freizeit-Möglichkeiten beim normalen Camping-Betrieben ins Besondere im sanitären Bereich vor.
Kann sich momentan ein Schwimmbad-Besucher in Rheinland-Pfalz wie selbstverständlich auch anschließend in einer Dusche den körperlichen Abschluss gönnen, muss der Camping-Fan noch in die Röhre, besser, ins Nichts schauen – Es sei denn, er hat ein Wohnmobil! Denn dann kann und darf er campen- weil sein Wohn-Mobil im allgemeinen eine eigene sanitäre Anlage hat!
Der „normale“ Camper ohne Wohnmobil, im Allgemeinen einfach ein Camper mit Wohnanhänger – hat momentan keine Chance einen Platz zu bekommen – mangels eigener sanitärer Anlagen! Eine äußerst fragwürdige Situation: Bietet man doch an fast allen Camping-Platz fantastische gute sanitäre Anlagen, die aber durch die aktuellen Bestimmungen nicht genutzt werden können und dürfen! Eine nicht nur fragwürdige, sondern auch unsinnige Bestimmung: Duschen in Schwimmbädern geht – Camping-Gäste dürfen nicht duschen, geschweige denn eine Toilette des Camping-Platzes benutzen.
Mehrere Camping-Betreiber hatten die Öffnungs-Strategie der rheinland-pfälzischen Landesregierung kritisiert, bei Schwimmbädern mit ihrem Sanitärbereich, zu dem gleichen Sanitärbereichen im Camping-Bereich einen Unterschied zu machen.
Kurz: Im Schwimmbad darf man auf ein Klo, an einem Wohnmobil auch, nicht aber in auf einem Campingplatz, mit seinen sanitären Anlagen.
Auch der Bundestagsabgeordnete Andreas Steier, kritisierte in einem öffentlichen Brief an die Ministerpräsidentin Malu Dreyer diesen Missstand, und forderte die Ministerpräsidentin zum Handeln auf.
OFFENER BRIEF AN Minsterpräsidentin Dreyer:
Offener Brief: Sanitäre Einrichtungen auf Camping-Plätzen müssen geöffnet werden
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, werte Frau Dreyer,
gerade weil die Impfquoten stetig steigen, der überwiegende Teil unserer Bevölkerung die AHA+ Regeln vorbildlich einhält und das Wetter wärmer wird, sinken die Neuansteckungen mit dem Corona-Virus nachhaltig. Die landesweite Inzidenz liegt bei 29 (Stand: 03.06.2021). Nach harten Monaten der Einschränkungen und Schließungen erwarten die Menschen bei uns im Land nun eine kompetente und nachvollziehbare Öffnungsstrategie. Vor allem der Tourismus muss schnell Arbeitsmöglichkeiten erhalten, um wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen. Selbstverständlich unter Einhaltung notwendiger Hygiene-, Test- und Schutzmaßnahmen.
Da erscheint es besonders verwunderlich, dass Ihre Landesregierung aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP die Bedürfnisse der Campingplatzbesucher und -betreiber vollkommen aus dem Blick verloren hat. Denn die aktuelle 22. Corona-Landesverordnung verbietet die Nutzung von auf Campingplätzen verbauten sanitären Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher.
Auf die Toilette gehen? Unmöglich. Hände waschen? Verboten. Duschen? Nicht in Rheinland-Pfalz. Während zum Beispiel die Nutzung von Hallenbädern oder Freizeitsport richtigerweise erlaubt sind, bleibt es weiterhin verboten, auf dem Zelt- oder Campingplatz das WC oder die Dusche zu nutzen. Was befürchtet Ihre Regierung genau? Menschenmassen auf dem Klo? Illegale Corona-Parties in den Duschräumen? Infektionsherde beim Händewaschen?
Die Entscheidung ihrer Regierung, den Touristen auf Campingplätzen menschenwürdige Hygienemaßnahmen zu verwehren, lässt mich und viele Bürger nur noch mit dem Kopf schütteln. Campingplatz-Betreiber im Landkreis Trier-Saarburg wollten eigentlich ihr Geschäft wieder hochfahren. Stattdessen erleben sie massenweise Stornierungen und
fürchten um ihre Existenz – trotz niedriger Inzidenzen und gutem Wetter. Und die Urlauber weichen auf andere Bundesländer aus, in denen solche Verbote nicht existieren.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, ich hoffe, dass Sie und die zuständigen Mitglieder Ihrer Regierung schnellstmöglich die beschriebenen Missstände aufheben und endlich die Benutzung sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen, Reisemobilplätzen, Wohnmobilstellplätzen und in ähnlichen Einrichtungen genehmigen. Lassen Sie bitte Vernunft walten und gestatten den Betreibern, eigenverantwortlich und rechtskonform ihre Hygienekonzepte umzusetzen und den Besuchern menschenwürdige Hygienebedingungen anzubieten.