++ Kurz und knapp erklärt: Warum gilt im Landkreis die Notbremse, in der Stadt Trier aber nicht? ++

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Die aktuellen Corona-Entwicklungen im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier sorgen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Verwirrung. Warum gilt ab dem morgigen Samstag im Landkreis die „Bundes-Notbremse“ und in der Stadt Trier nicht.

Ausschließlich ausschlaggebend für die Anwendung der „Bundes-Notbremse“, welche am gestrigen Donnerstag durch das Inkrafttreten des „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen wurde und ab dem heutigen Freitag in Kraft tritt, ist die 7-Tages-Inzidenzzahl (veröffentlicht durch das RKI) des jeweiligen Kreises, bzw. der kreisfreien Städte (beispielsweise Trier).

Ist dieser 7-Tages-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über der Marke von 100, sind die jeweiligen Städte und Kreise zur Anwendung der „Bundes-Notbremse“ verpflichtet und müssen diese entsprechend umsetzen.

So geschehen im Landkreis Trier-Saarburg: Im Zeitraum vom 20. bis 22. April überschritten die Inzidenzwerte die 100er-Grenze. Daraus ergibt sich nun die Pflicht des Landkreises, die „Maßnahmen“ der beschlossenen „Bundes-Notbremse“ (inkl. Ausgangsbeschränkungen) umzusetzen. Dieser Verpflichtung ist der Landkreis am heutigen Freitag nachgekommen (Diese Maßnahmen gelten nun im Landkreis Trier-Saarburg).

Die Notbremse und deren einhergehenden Maßnahmen verliert ihre Gültigkeit erst, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert wieder unter der Marke von 100 ist. Angenommen der Landkreis meldet an vier aufeinanderfolgenden Tagen einen 7-Tages-Inzidenzwert von unter 100, am fünften Tag jedoch einen Wert von über 100, bleibt die „Bundes-Notbremsen-Regelung“ bestehen und die Zählung der „fünf aufeinanderfolgenden Tage“ beginnt erneut.

In der Stadt Trier greift die „Bundes-Notbremse“ aktuell nicht. Zwar schwankten die Inzidenzwerte der vergangenen Tage mal über- mal unter der 100er-Grenze, da es jedoch an keinen drei aufeinanderfolgenden Tagen, sondern lediglich an zweien (beispielsweise Mittwoch und Donnerstag), zu Werten über 100 kam, ist die Umsetzung der „Notbremse“ und deren einhergehenden weiteren Beschränkungen, aktuell nicht notwendig.

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