++ AKTUELL: „Bundesnotbremse“ greift – Ausgangssperren im Kreis Trier-Saarburg ab Samstag ++

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Symbolbild; pixabay

TRIER. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, gilt im Landkreis Trier-Saarburg ab dem morgigen Samstag, 24. April, die sogenannte Bundesnotbremse. Da der Kreis an den drei Tagen vor Inkrafttreten des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes laut dem Robert-Koch-Institut über der Inzidenz-Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner war, tritt das Bundesgesetz nun automatisch im Kreis in Kraft.

Entscheidend für diese Regelung sind laut dem geänderten Infektionsschutzgesetz die drei Tage vom 20. bis 22. April und ausschließlich die Inzidenz-Werte, die das Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Die gestrige Meldung des Landesuntersuchungsamtes, wonach der Kreis die Inzidenz von 100 unterschreitet, fließt nicht in die Bewertung ein. Der Landkreis ist verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen; das Gesetz gibt keinen Entscheidungsspielraum.

Durch das neue Bundesgesetz ergeben sich unter anderem folgende Einschränkungen und Änderungen im privaten und öffentlichen Bereich:

-Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen und privaten Raum: Treffen eines Haustandes sind mit maximal einer weiteren Person möglich

Ausgangsbeschränkungen: zwischen 22 und 5 Uhr darf das Haus nur mit triftigem Grund verlassen werden (Arbeit, medizinische Hilfe, Hund ausführen); bis 24 Uhr: alleine draußen joggen oder spazieren erlaubt
Öffnungen von Geschäften: geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel; reduzierte Kundenanzahl

Alle weiteren Geschäfte (hierzu zählen auch Baumärkte): können nur mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis besucht werden

Körpernahe Dienstleistungen: nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken; Ausnahme: Friseurbesuche und Fußpflege bleiben mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und FFP2-Maskenpflicht (keine medizinischen Masken) möglich

Eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten: Innen- und Außengastronomie sowie Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geschlossen; Abholung- und Lieferdienste möglich; Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten mit aktuellem negativen Test

Sport: alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes; Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen

Testpflicht an Schulen zur Teilnahme am Präsenzunterricht

Kein Präsenzunterricht, wenn Inzidenz über 165 steigt: Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas sind untersagt; Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen

Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV: FFP2- Masken oder vergleichbares (keine medizinischen Masken); gilt auch für die Schülerbeförderung

Homeoffice: Arbeitgeber sind verpflichtet – wo möglich – Homeoffice anzubieten; Arbeitnehmer sind verpflichtet dieses Angebot wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist

Auch für vollständig Geimpfte besteht Testpflicht

Die Einschränkungen treten in der Nacht von Freitag auf Samstag, um 0 Uhr, in Kraft. Polizei und Ordnungsämter werden die Einhaltung der Beschränkungen stichprobenartig kontrollieren. Der Landkreis appelliert an Alle, sich an die nun geltenden Regelungen zu halten, die zum Ziel haben, das Infektionsgeschehen abzubremsen und so auch zu einer baldigen Aufhebung der Einschränkungen beizutragen.

„Das Einhalten der Vorgaben ist immens wichtig für die Reduzierung der Inzidenzzahlen. Das heißt also vor allem Selbstdisziplin im privaten Umfeld. Auch wenn viele mit den rechtlichen Vorgaben hadern, so ist es auch eine Bürgerpflicht diese zu akzeptieren. Der Landkreis setzt aktuell zusammen mit der Stadt Trier, den Verbandsgemeinden und den vielen Partnern im Gesundheitssystem alles daran möglichst viel zu impfen und zu testen. Wir haben hier gute Ergebnisse und wollen damit natürlich alle zusammen schnellstmöglich die Einschränkungen im täglichen Leben wieder rückgängig machen“, so Landrat Günther Schartz.

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11 Kommentare

  1. Und der Behördenirr- und Wahnsinn geht sinnlos, hirnlos, grundlos immer weiter. Diese Vollpfosten von Politnulpen ….

    Zitat „„Das Einhalten der Vorgaben ist immens wichtig für die Reduzierung der Inzidenzzahlen. “ was, wie, wo ? Irrsinniger Mumpitz hoch zehn. Das ist sowas von Lachnummer wie es die Welt noch nicht gesehn hat.

  2. Hallo
    Alles schön und gut.
    Warum denn impfen lassen?
    Wenn man sich impfen lässt, wird eigentlich gedacht, man wäre geschützt. Scheint ja nicht der Fall zu sein. Ansonsten wäre ja kein Corona- Test für geimpfte Personen notwendig!
    Eigentlich wollte ich mich ja impfen lassen, doch nun stellt sich die Frage: Wieso und weshalb?
    Was sollen wir alles glauben und was nicht?
    Gruß
    Susanne

    • Eben nicht, Susanne. Eine Impfung schützt lediglich vor einem schweren Corona-Verlauf; aber nicht sicher vor einer Ansteckung. Ergo, sollte man sich auch nach einer Impfung an gewisse Regeln halten – im Interesse derer, die noch nicht zum Zuge gekommen sind.

  3. Wie soll der Landrat Schartz jetzt seinen ganzen Nebentätigkeiten nach gehen können?
    Das wird für den „armen“ Mann jetzt echt ein Problem, hoffentlich kann er seine Miete noch bezahlen.?

  4. Dann soll meine Frau alleine nach Hause gehen und ich 1,5m daneben? Oder muß ich warten bis meine Frau die Straße komplett verlassen hat?
    Also mal ernsthaft, mir fallen auf anhieb noch 10 weitere Beispiele ein die zeigen, dass dieses Gesetz aufgrund seiner Logik und Definition an Dummheit nicht mehr zu überbieten ist.
    Gesetze müssen doch nachvollziehbar und vorallem klar definiert sein und dazu auch noch begründet.
    Fragen über Fragen.

  5. Ab wann gilt man alleine? Beispiel, meine Frau läuft den Goldstandard Abstand von 1,5m vor mir? Alle im Entenmarsch ?
    Wie verhalte ich mich, wenn ich jemanden begegne beim unmittelbaren verlassen des Hauses?
    Darf ich die Person ansprechen, um vielleicht nach dem Weg zufragen?
    Wie verhält es sich, wenn ich um 7 Uhr morgens am FRankfurter Flughafen erscheinen muß, und habe ca.3.50 min Stunden Anreise?
    Meine Zigaretten liegen im Auto, dass 5 min. Fußweg von der Haustür aus steht. Darf ich mir die Zigaretten holen? Stelle ich dann allein auf der nächtlichen Strasse wirklich eine Gefahr da? Warum stelle ich die Gefahr dann nicht um 8 Uhr da, auf dem Weg zur Arbeit im Bus oder zu Fuß?
    Eine Person liegt regungslos auf der Straße und ich leiste Erste Hilfe, nun bin ich nach Definition nicht mehr alleine!? Was hat nun eine höhere Priorität? Unser fleissiges Ordungsamt wird bestimmt ein Bußgeldverfahren eröffnen?

    • An ihren an den Haaren herangezogenen Beispielen sieht man, dass sie überhaupt nicht verstehen WOLLEN, was Sinn und Zweck der Ausgangssperre ist ….
      Ich hoffe zumindest für sie, dass es ums WOLLEN und nicht ums KÖNNEN geht.

  6. Es geht nicht um die Infektionsgefahr außerhalb. Die Ausgangssperre dient alleine dem Zweck, dass sich das böse freidenkende Volk nicht zur späten Stunde zu geselligen Runden trifft. Der unüberlegte Schuss geht jedoch nach hinten los, denn der Absatz an Schlafsäcken und Klappbetten steigt, dank Amazon und eBay.
    Was für ein elendiges Schauspiel. Und das alles auf Basis eines vollkommen unsinnigen Inzidenzwerts.
    Als Nebeneffekt sägen unsere beiden überaus beliebten Koalitionsparteien stetig am eigenen Ast. Wenn ich an die letzten Reden des CDU-Fraktionsführers oder an das Gesabbel mancher SPD-Größen denke, wird mir übel. Zudem zähle ich die Stunden und Tage, dass die amtierende Bundeskanzlerin endlich aus dem Amt scheidet und ihre langjährigen speichelleckende Seilschaften zerreißen werden.
    Solch anmaßende und totalitäre Arroganz vergessen manche treue Wähler so schnell nicht wieder.
    😉

  7. bis Zewen und dann ab 22.00 Uhr nicht weiter, in igel gilt dann schon Ausgangssperre, in Zewen endet die Freiheit. ja ja ich weiß, alles für die Gesundheit und dass niemand mehr stirbt. Dass die Risikopatienten jetzt geimpft sein dürfte, interessiert in der Regierung keinen.
    Warum gibt es aktuell 9000 weniger Intensivbetten in Deutschland als vor einem Jahr? Es müssten doch eher 9000 mehr Betten geben, wenn die Politik ihre Hausaufgaben gemacht hätte. Aber lieber wollen sie uns einsperren.

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