ARENRATH. Die Ermittlungen der Kriminalinspektion Wittlich und eines auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Trier beauftragten Gutachters führten zu dem Ergebnis, dass der Brand in Arenrath offensichtlich durch das Tatopfer fahrlässig verursacht wurde.
Brandursache dürfte ein unachtsamer Umgang mit einer Zigarette gewesen sein. Hinweise eines Fremdverschuldens liegen nicht vor. Durch das Brandgeschehen wurde der alleinige Bewohner des Hauses, ein 58-jähriger Mann, tödlich verletzt.