++ Corona-Zahlen Stadt Trier und Landkreis: Fünf Nachweise der „britischen Virusvariante“ – Weiterer Todesfall ++

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 26 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 12 aus dem Landkreis und 14 aus der Stadt Trier.

Heute wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer Todesfall eines älteren Patienten aus dem Landkreis Trier-Saarburg im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet. Damit sind bisher insgesamt 99 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 79 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 20 aus der Stadt Trier.

Bei einer weiteren Person aus dem Landkreis wurde die sogenannte britische Virus-Mutation nachgewiesen. Es handelt sich um eine Person, die offenkundig keinen Kontakt zu Personen hatte, bei denen diese Virus-Variante bisher nachgewiesen wurde. Damit sind bisher 5 Infektionen bestätigt, die auf diese Virus-Mutation zurückzuführen sind. Weitere Kontaktermittlungen und Abstriche von bisher bekannten Kontaktpersonen wurden veranlasst. Weitere Verdachtsfälle sind in der Abklärung.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 30,5 sowie im Landkreis bei 40,8 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 260 – 14 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 187 im Landkreis und 73 in der Stadt Trier. 8 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell noch in fünf Krankenhäusern stationär versorgt.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken

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