BERLIN/MAINZ. Bei den Beratungen zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie haben sich Bund und Länder darauf verständigt, den jetzigen bis Ende Januar befristeten Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern.
In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr werde das Tragen einer „medizinischen Maske“ vorgeschrieben. Hierzu zählen neben den FFP2-Masken auch OP-Masken.
Dies berichtet der Sender ntv am Nachmittag. Arbeitgeber sollen Arbeitnehmern die weitgehende Nutzung des Homesoffice einräumen. Bei privaten Zusammenkünften ändert sich bei den Regelungen nichts: Sie sollen auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt bleiben.
Wir berichten in Kürze ausführlich weiter…