Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 27. August 2020 mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 als unbegründet verworfen. Dies teilte das Landgericht am heutigen Montag mit.
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass der Verurteilte sich sich am 20. Juli 2019 in Sarmersbach, im Anschluss an das dortige Eifelrallye-Festival, einer Frau gegen deren Willen unter Anwendung von Gewalt sexuell genähert hatte.