Neue Corona-Verordnung: Das Aus für den „Glühwein To GO“

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Symbolbild - dpa

REGION. Die Temperaturen werden kälter, die Städte erleuchten in weihnachtlichem Glanz und für viele Menschen in der Region gehört er um diese Jahreszeit einfach dazu: der Glühwein.

Durfte das wärmende Getränk bislang noch „2Go“ angeboten werden, wie es zahlreiche Wirte in der Region getan haben, ist hiermit ab dem morgigen Dienstag Schluss. Grund ist die ab dem morgen gültige Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO)

Hier ist in §7 Gastronmie geregelt: „Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf (ohne
Alkoholausschank)
und Ab-Hof-Verkauf sind erlaubt. Für sie gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4. Der Alkoholverkauf, beispielsweise in einem offenen Becher ist somit untersagt. Ein genereller Alkoholverkauf bei Winzern, Weingütern etc. ist hierdurch natürlich nicht untersagt.

Schade, denn gerade der Glühweinverkauf 2Go, wurde gerne genutzt um die gebeutelten Einnahmen etwas aufzubessern.

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8 Kommentare

  1. Jetzt mal ohne Quatsch. Das Ganze nimmt immer krudere Züge an, so dass man allmählich glauben könnte hier soll mit aller Gewalt auch der letzte Gastronom der versucht sich über Wasser zu halten kaputt gemacht werden.
    Den Unterschied zwischen einem Glühwein-ToGo und einem Kaffee-ToGo muss mir mal jemand erklären. Warum darf das eine verkauft werden und das andere nicht? Und warum darf ich mir beim Aldi oder Kaufland in der City ganz ohne Probleme eine Dose Bier kaufen und die vor der Tür aufmachen und trinken einen Glühwein aber nicht? Nach der Verordnung darf ich mir sogar kalten Glühwein in einer Flasche kaufen, dann selbst warm machen und im Anschluss trinken. Wenn mir das zu komliziert ist darf ich mir die Flasche auch kalt hinter die Binde kippen. Nur heiß und im Becher verkauft werden darf das Zeug nicht. Das ist Unfug.

    Ich verstehe natürlich vollkommen, dass man als Politiker, Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst nur eine ganz vage Vorstellung davon hat, dass es in diesem Land aktuell tausende Betriebe gibt die irgendwie ihren Betrieb aufrecht erhalten wollen um auch in 2021 noch zu existieren. Immerhin fließen für unsere Staatsdiener die monatlichen Bezüge ja einfach so weiter. Und das bei gleichzeitig weniger Arbeit dank Terminvergaben mit sehr großzügigen Zeitfenstern ist gemütliches arbeiten ja sichergestellt während alle anderen zusammen mit ihrem Chef versuchen irgendwie den Betrieb am Laufen zu halten.

    Mindestens ebenso blödsinnig dürfte wohl Maskenpflicht an Bahnsteigen und (Bus-)Haltestellen sein. Wann haben die Verfasser der Verordnung denn zuletzt mal dort rum gestanden? Dort ist es dermaßen zugig, dass ein ausgeatmetes Virus binnen Sekunden hunderte Meter weit weg ist. Sogar führende Virologen sagen, dass an der frischen Luft das Ansteckungsrisiko gegen Null geht.

  2. @Manuel
    Da gibt es nichts mehr hinzuzufügen.
    Vielleicht doch noch eins. Verschärfte Corona Regeln im Dezember. Weihnachten, Silvester und Neujahr ist dann Waffenstillstand angesagt? Hoffe nur das der Virus das auch weiß. Wie soll ich das verstehen. Wenn der Virus doch so schrecklich ist.
    Der Glaube das wir nur von Idioten regiert werden wird immer größer.
    Frohe Festtage an alle.

  3. Klar, diese ganz To-Go-Müllkultur. Beim Kaffe schon eine Riesensauerei. Aber natürlich ist es besonders wichtig die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren Alkohol brauchen, zu versorgen. Riesen Aufreger, wenn dieses massive Freiheitsrecht beschnitten wird! Ich weiss nicht, arbeiten mit Alkoholpegel? Von welchem Personenkreis sprechen wir hier eigentlich? Aber überlegt doch mal, neben dem Bier im Supermarkt gibt es auch Gühwein, bei Bedarf schon ganz günstig im Tetrapack. Warm machen ist natürlich wieder Arbeit…

    • Ja, jede einzelne Freiheitsbeschränkung ohne erbrachten Nachweis eines verhältnismäßigen Nutzen im Rahmen der Pandemieeindämmung ist ein Aufreger und absolut inakzeptabel.
      Was denn sonst?

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