Abstand halten: Wiederaufnahme Regelbetrieb an Schulen nach den Sommerferien

Seit Mittwoch gelten weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz. Das Thema Abstand zieht sich dabei weiterhin als roter Faden durch viele Bereiche des öffentlichen Lebens.

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. In Rheinland-Pfalz können Musikschulen wieder Gesangsunterricht anbieten und Freizeitparks dürfen Besucher empfangen. Ein Zustand wie vor der Corona-Pandemie ist aber noch nicht in Sicht. Die Regel «Abstandhalten» ist weiterhin bestimmend. Dies gilt allerdings nicht für Schulen und Kitas, die nach den Sommerferien beziehungsweise den Schließzeiten wieder im Regelbetrieb starten sollen – unter Beachtung von Hygieneregeln:

SCHULEN UND KITAS: An den rheinland-pfälzischen Schulen soll nach den Sommerferien der Regelbetrieb für alle Schüler wieder beginnen. Für die Kitas sei dies ebenfalls nach den Sommerschließzeiten geplant, kündigte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) an. Voraussetzung seien weiterhin niedrige Neu-Infektionen mit dem Coronavirus. «Unsere Expertinnen und Experten aus den Bereichen Pädiatrie, Virologie, Psychologie, Erziehungswissenschaften und Psychologie sind sich einig, dass der Verzicht auf Abstandsregeln perspektivisch möglich ist.» Allerdings komme es weiterhin auf Maßnahmen des Gesundheits- und Infektionsschutzes an. Dazu gehören in den Schulen unter anderem feste Gruppenkonstellationen, die Nachverfolgbarkeit für den Infektionsfall und regelmäßiges Lüften sowie weitere Hygienemaßnahmen.

FREIZEITPARKS – Auch der Besuch von Freizeitparks in nun wieder möglich. Am ersten Tag nach der Corona-Zwangspause besuchten am Mittwoch rund 1000 Menschen den Holiday Park in Haßloch (Pfalz). Dieser darf vorerst nur 2000 Tickets pro Tag verkaufen. Das Kontingent soll aber in den kommenden Wochen steigen. Einzelne Attraktionen wie das Bällebad müssen in dem Park vorerst noch geschlossen bleiben, auch Shows werden erst einmal ausfallen. Neben den Freizeitparks dürfen unter anderem auch wieder Shisha-Bars öffnen. Außerdem ist der Aufenthalt in gastronomische Betriebe nun bis Mitternacht erlaubt.

DEMONSTRATIONEN – Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat an Demonstranten appelliert, bei Protesten Abstand zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. «Das Demonstrationsrecht ist ein sehr hochrangiges Grundrecht.» Wer für etwas eintrete, müsse aber darauf achten, die Menschen neben sich und sich selbst dabei zu schützen. Nach dem Tod des Schwarzen George Floyd in den USA bei einem brutalen Polizeieinsatz sind in den vergangenen Tagen Zehntausende Menschen in Deutschland gegen Rassismus und Polizeigewalt auf die Straße gegangen.

PRÄSENZUNTERRICHT – Ein 62-jähriger Berufsschullehrer ist vor dem Arbeitsgericht mit seinem Versuch gescheitert, während der Corona-Pandemie keinen Präsenzunterricht geben zu müssen. Sein Eilantrag wurde abgelehnt. Der Mann hatte wegen seines Alters argumentiert, er sei beim Förderunterricht vor Ort gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Das Gericht hielt unter anderem dagegen, es gehe um Einzelunterricht in einem 25 Quadratmeter großen Raum. Darin könne genug Abstand eingehalten werden. Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, war zunächst unklar.

GESANGSUNTERRICHT – Unter Auflagen ist der Gesangsunterricht an Musikschulen wieder erlaubt, solange es sich um Einzelunterricht handelt. Das teilte das Kulturministerium mit. Außerdem muss ein Abstand von sechs Metern zwischen Schüler und Lehrer eingehalten werden. Chöre und Blasorchester dürfen unter freiem Himmel proben.

NEUE ZAHLEN – In Rheinland-Pfalz gab es laut Gesundheitsministerium am Mittwoch insgesamt 6813 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus (Stand: 10.15 Uhr). Das waren 15 Fälle mehr als einen Tag zuvor. Gleichzeitg stieg die Zahl derer, die als genesen gelten, um 37 Fälle auf 6391 Menschen. Die Zahl der Todesfälle lag im Vergleich zum Dienstag unverändert bei 231.

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