Urteil – Fotos in Jahrbuch verletzten Persönlichkeitsrechte nicht

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KOBLENZ. Lehrer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Bilder aus einem Schuljahrbuch entfernt werden, wenn sie sich freiwillig und in unverfänglichem beruflichem Kontext haben fotografieren lassen.

Das Verwaltungsgericht in Koblenz wies eine entsprechende Klage eines rheinland-pfälzischen Gymnasiallehrers ab. Er hatte sich dem Gericht zufolge auf einem Fototermin mit zwei Schulklassen fotografieren lassen. Als die Schule, wie in den Jahren zuvor auch, ein Jahrbuch mit den Fotos sämtlicher Klassen und Kurse sowie der jeweiligen Lehrer herausgegeben habe, beanstandete der Lehrer die Veröffentlichung. Die Fotografin habe gesagt, dass die Bilder nicht veröffentlicht würden. Außerdem sei sein Persönlichkeitsrecht verletzt worden.

Der Argumentation des Gerichts zufolge aber sind die betroffenen Klassenfotos «dem Bereich der Zeitgeschichte» zuzuordnen. Jahrbücher mit solchen Fotos hätten für die Angehörigen einer Schule eine lokale Bedeutung und unterlägen damit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, hieß es. Weil das Foto ihn im beruflichen Kontext und in einer völlig unverfänglichen, gestellten Situation zeige, seien seine Rechte nur geringfügig beeinträchtigt, urteilte das Gericht.

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