Mit 200 Sachen – Wilde Verfolgungsjagd durch die Stadt

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TRIER. In der Nacht von Freitag auf Samstag, den 27. August, gegen 00:24 Uhr, kam es im Stadtgebiet Trier zu einer Verfolgungsfahrt.

Ein dunkler Golf GTI aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich fiel einer Zivilstreife mit überhöhter Geschwindigkeit in der Hindenburgstraße auf und wurde verfolgt. In der Kahlenfelsstraße, an der Einmündung zum Paulusplatz gefährdete das flüchtige Fahrzeug eine Radfahrerin, die die Fahrbahn überqueren wollte und fuhr mit quietschenden Reifen weiter.

Im Einmündungsbereich hielten sich zu dieser Zeit mehrere Personen auf, welche als Zeugen in Betracht kommen.

Das flüchtige Fahrzeug setzte seine Fahrt in Richtung der Autobahn A 602 fort. Am Moselufer wurde das Fahrzeug innerorts mit mehr als 120 km/h geführt. Auf der Autobahn dürfte das Fahrzeug mit mehr als 200 km/h geführt worden sein. Die Verfolgung durch das Zivilfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn wurde abgebrochen.

Zeugen, insbesondere die Radfahrerin, die gefährdet wurde, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Trier, Tel: 0651/9779 3200, zu melden.

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11 Kommentare

  1. Verfolgung abgebrochen, selbst wenn der Halter bekannt ist dürfte es wohl fast unmöglich sein den Fahrer zu identifizieren.
    Warum gibt es bei solchen Delikten keine Halterhaftung wie in anderen europäischen Ländern, denn sollte der Halter nicht gefahren sein wird er um den gepfefferten Strafen zu entgehen den Fahrer benennen. Aber in Deutschland bekommt man eine entsprechende Rechtsprechung nicht auf die Reihe und deshalb wird man sich mit solchen Fällen noch lange ergebnislos herumschlagen.

    • Die Geschichte klingt nach § 315b StGB „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“. Somit erfüllt der Halter bei Verweigerung der Nennung des Fahrers den Straftatbestand der Strafvereitelung (=bis 5 Jahre Knast).

      Wenn der Halter auch Fahrer war, müsste er den GTI quasi sofort irgendwo in einer Garage/Scheune verstecken und bei den Cops als gestohlen melden. Nach zwei Jahren dann die Karre verschrotten. Wenn allerdings der GTI mehr als 5000 EUR Wert ist und der Täter seinen Führerschein nicht existenziell braucht, wird er vermutlich besser ein Geständnis ablegen.

      • Aber dafür müsste man auch erstmal einen funktionierenden Menschenverstand voraus setzen, um die Situation so zu bewerten. Und ich meine, der hätte allein diese Aktion schon vermeiden müssen. 😉

  2. Fragt sich wieso nicht sofort eine Streife zum Wohnsitz des Halters beordert wurde. Vielleicht kann lokalo hier mal nachhaken und uns Bescheid geben.

    • Mehrere Möglichkeiten:
      – Es wurde gemacht, aber aus Taktischen Gründen nicht drüber berichtet
      – Es stand mal wieder kein Personal zur Verfügung. Wenn nachts im ganzen Landkreis WIL 6 Streifen unterwegs sind ist das viel.

  3. Aber ich frage mich auch – wenn jemand schon SO reagiert, mit 120 km/h durch die Stadt und mit entsprechender Geschwindigkeit über die Autobahn flüchtet – warum dort keine Verstärkung gerufen wurde. Das ist doch offensichtlich, dass derjenige dann einen „guten“ Grund hat, zu flüchten.
    Ich fürchte nämlich auch, dass das lediglich mit einer Halter-Ermittlung nicht erledigt sein dürfte… Traurig, dass bei solchen Geschwindigkeiten schon die Verfolgung abgebrochen werden muss. Das sendet leider das falsche Signal!

    • Bei der Personaldecke der Trierer Polizei fragt sich ob eine Verstärkung überhaupt hätte eingesetzt werden können , oder hat man vergessen die Autobahnpolizei in Schweich zu kontaktieren, die bestimmt eine Sperre hätten errichten können

      • Ja, ich hatte auch so an die Autobahnpolizei Schweich gedacht. Die hätten dann doch wohl mit einem GTI fertig werden dürfen… (will ich hoffen!) Und wenn die eh schon auf dem Weg dorthin waren!?
        Stimmt, so rein personell hätte da die Trierer Polizei eher weniger ausrichten können… Aber ich find das echt gefährlich, dass derjenige erstmal so davon gekommen ist!

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