TRIER. Die 3. Große Strafkammer in Trier hat einen 50-Jährigen aus der Region Wittlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Darüber hinaus wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Das Gericht befand den 50-Jährigen der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung für schuldig.
Dem Verurteilten wurde zur Last gelegt, seine damalige Lebensgefährtin unter Alkoholeinfluss geschlagen und anschließend unter Einsatz körperlicher Gewalt zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben.
Seit dem 17. Dezember des letzten Jahres, befand sich der Mann in Untersuchungshaft.