Verkehrsunfall mit schwerstverletztem Fußgänger

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STADTKYLL. Am Sonntagabend gegen 22.40 Uhr ging ein 59-jähriger Mann die B 421 vermutlich von Stadtkyll aus kommend, in Richtung Jünkerath am rechten Fahrbahnrand gehend entlang. Der Mann trug schwarze Kleidung.

Ein 33-jähriger Mann befuhr mit seinem Pkw die B 421 in gleiche Richtung. Kurz hinter der Einmündung Niederkyll trat der Fußgänger unmittelbar vor den von hinten herannahenden PKW. Der Pkw-Fahrer konnte eine Kollision mit ihm nicht mehr vermeiden. Der 59-Jährige wurde nach dem Aufprall in den angrenzenden Graben geschleudert, wo er liegen blieb. Der Pkw-Fahrer und sein Beifahrer leisteten sofort Erste Hilfe. Der schwerstverletzte Fußgänger wurde an der Unfallstelle notärztlich versorgt und anschließend in ein Krankenhaus nach Trier gebracht. Er schwebte zunächst in Lebensgefahr.

Die Staatsanwaltschaft Trier ordnete ein Gutachten zur Klärung des Unfallhergangs an. Bei beiden Unfallbeteiligten wurden Blutproben entnommen.

Die B 421 wurde für den Verkehr wegen der Unfallaufnahme und der Erstellung des Gutachtens für fünf Stunden voll gesperrt.

Gegen 2 Uhr kam die Mitteilung, dass der Fußgänger nicht mehr in akuter Lebensgefahr schwebe.

Wie sich später heraus stellte, hatte der Fußgänger erheblich dem Alkohol zugesprochen.

Der Sachschaden dürfte ca. 1500 Euro betragen.

Im Einsatz waren das DRK mit Notarzt, die Feuerwehr Jünkerath mit Lichtmastwagen, die Straßenmeisterei Gerolstein, die Polizei aus Daun und Prüm.

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