Neues Bestattungsgesetz: Erster Bestatter bekommt Erlaubnis für Flussbestattungen

Ein Mainzer Bestattungsunternehmen ist das Erste. Es darf Flussbestattungen in einem bestimmten Rhein-Abschnitt anbieten.

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Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

MAINZ. Etwas mehr als zwei Monate nach Inkrafttreten des neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes hat ein erstes Unternehmen eine behördliche Genehmigung für Flussbestattungen erhalten. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt an der Weinstraße erteilte die Erlaubnis nach eigenen Angaben einem Betrieb aus Mainz.

Das darf damit sofort lösliche Asche-Urnen im Rhein zwischen den Flusskilometern 500 und 511,5 einbringen. Geplant sind demnach bis zu zwei Fahrten in der Woche mit bis zu fünf Asche-Urnen pro Fahrt. Das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz gilt als das fortschrittlichste bundesweit und ermöglicht neben Bestattungen in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar unter anderem auch Tuchbestattungen, Asche unter dem Apfelbaum im Garten zu verstreuen, Teile der Asche zu einem Diamanten als Erinnerungsschmuckstück weiterverarbeiten zu lassen oder eine Urne zu Hause aufzubewahren. Demnächst wird noch eine neue Durchführungsverordnung erwartet. In der wird dann beispielsweise im Detail festgelegt werden, in welchen Flussbereichen Asche ausgebracht werden darf und wo nicht. (Quelle: dpa)

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