TRIER. Am gestrigen Dienstag (2. Dezember 2025) hat die Bundesanwaltschaft einen bundesweiten Zugriff gegen mutmaßliche Mitglieder der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) veranlasst. Einer der beiden Hauptbeschuldigten wurde in Trier festgenommen, der zweite im nordrhein-westfälischen Delbrück. Die Festnahmen erfolgten durch Spezialeinheiten des Bundeskriminalamtes auf Grundlage von Haftbefehlen des Bundesgerichtshofs.
Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, stehen die irakischen Staatsangehörigen Muthana S. und Kais S. J. im dringenden Verdacht, sich in den Jahren 2016 und 2017 im Irak über mehrere Monate hinweg der Terrororganisation IS angeschlossen zu haben.
Verdacht: Scharia-Komitee, Kämpferrolle und aktive Mitgliedschaft beim IS
Laut Bundesanwaltschaft soll Kais S. J. innerhalb der Terrorgruppe unter anderem für ein islamistisches Scharia-Komitee tätig gewesen sein. Der in Trier festgenommene Muthana S. soll im selben Zeitraum als Kämpfer für den IS eingesetzt worden sein.
Die Ermittler werfen beiden Männern vor, eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt und aktiv für sie gearbeitet zu haben – ein schwerer Straftatbestand nach deutschem Terrorstrafrecht.
Am Dienstag wurden beide dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dort wurde ihnen der Haftbefehl eröffnet, anschließend ordnete der Richter Untersuchungshaft an.
Durchsuchungen in fünf Städten – auch Trier betroffen
Parallel zu den Festnahmen durchsuchten Einsatzkräfte mehrere Wohnungen und mögliche Aufenthaltsorte der Beschuldigten sowie weiterer Tatverdächtiger.
Betroffen waren unter anderem:
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Trier
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Delbrück (NRW)
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Köln (NRW)
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Chemnitz (Sachsen)
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Wittmund (Niedersachsen)
Diese Maßnahmen richteten sich laut Bundesanwaltschaft auch gegen drei weitere Personen, die im Verdacht stehen, das Umfeld der beiden Hauptbeschuldigten zu bilden oder Bezüge zu ihren Aktivitäten zu haben.
Ermittlungen laufen weiter – Fokus auf Unterstützerstrukturen
Die Bundesanwaltschaft betont, dass die Ermittlungen noch andauern. Im Zentrum stehen mögliche Unterstützerkreise, Kontaktpersonen und die Frage, ob die Beschuldigten in Deutschland weitere Aktivitäten geplant oder vorbereitet haben könnten.
Konkrete Hinweise auf eine akute Gefährdung der Bevölkerung liegen derzeit nicht vor.













