Trier: In Einzelfällen doppelte Briefwahlunterlagen verschickt – Stadt gibt Hinweise

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Foto: Marijan Murat / dpa / Archiv

TRIER. Wie die Stadt Trier mitteilt, kann es aufgrund eines technischen Problems passieren, dass Wählerinnen und Wähler doppelte Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 23. Februar erhalten. Das teilte der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz mit.

In der Stadtverwaltung Trier sind bisher drei Fälle bekannt, bei denen Wählerinnen und Wählern zweimal Wahlschein und Stimmzettel zugeschickt wurden. Bisher wurden im Bereich Wahlen knapp 29.000 Anträge auf Briefwahl gestellt und verschickt.

Wer doppelte Briefwahlunterlagen erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch beim Bereich Wahlen unter der Durchwahl 0651/718-4199 zu melden.

Keine doppelte Stimmabgabe möglich

Zweimal abstimmen könne man mit doppelten Unterlagen aber nicht, sagte ein Sprecher der Stadt. Jeder Wahlschein habe eine individuelle Nummer – die zweifach versandten Wahlscheine würden jeweils die gleiche Nummer tragen.

Vor der Auszählung der Stimmen würden die Wahlscheine auf Zulässigkeit geprüft. Die individuelle Nummer wird dabei abgehakt. Erst dann gehe der Stimmzettelumschlag zur Auszählung.

Aus Versehen doppelt gedruckt

Zur Ursache des Fehlers teilte die Landeswahlleitung mit: «Beim Auslösen des Drucks wurden die Unterlagen vereinzelt versehentlich doppelt gedruckt.» Betroffene Wahlberechtigte sollten sich bei ihrer Kommune melden, damit diese die doppelt ausgestellten Unterlagen für ungültig erklären und neue Unterlagen rechtzeitig ausstellen könne, hieß es.

Nach Angaben des Sprechers der Stadt Trier hatte der Landeswahlleiter mitgeteilt, es habe beim Dienstleister des Landes ein Problem gegeben.

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