Warnstreik der Post- und Paketzusteller: Rheinland-Pfalz und Saarland betroffen

Bei der Post sind Beschäftigte erneut zum Warnstreik aufgerufen. Auch Rheinland-Pfalz und das Saarland sind betroffen.

0
Foto. Philipp von Ditfurth / dpa

BERLIN/MAINZ/SAARBRÜCKEN. Im Tarifkonflikt bei der Deutschen Post ruft die Gewerkschaft Verdi zu Warnstreiks auf. «Von diesen Aktionen betroffen sind die Brief- und Paketzustellungen in Rheinland-Pfalz sowie im Saarland», teilte Verdi am Morgen mit: «Die Beschäftigten aus verschiedenen Betriebsstätten in den Landkreisen dieser beiden Bundesländer sind zum Streik aufgerufen.»

Die Gewerkschaft hatte bundesweit bereits am Dienstag ausgewählte Briefzentren bestreikt, um in der Tarifrunde den Druck auf die Deutsche Post zu erhöhen. «Die Botschaft ist klar: Wir meinen es ernst, und wir sind bereit, für unsere Forderungen zu kämpfen», sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Mehr Geld und mehr Erholung gefordert

Verdi fordert ein Entgeltplus von sieben Prozent für die rund 170.000 Tarifbeschäftigten der Post in Deutschland. Außerdem sollen sie drei Extra-Urlaubstage bekommen. Wer Verdi-Mitglied ist, soll sogar vier zusätzliche Urlaubstage bekommen. Ihre Forderung begründet die Gewerkschaft mit dem verteuerten Alltag und der gestiegenen Arbeitsbelastung, die mehr Freizeit und damit auch mehr Erholung erforderlich mache.

Der Post gehen die Forderungen zu weit, sie fordert eine wirtschaftlich tragfähige Tariferhöhung. Dabei verweist das Unternehmen auf die im Digitalzeitalter schrumpfenden Briefmengen und den hohen Investitionsbedarf. Die Post kündigte an, in der nächsten, am 12. Februar startenden Tarifrunde ein Angebot vorzulegen. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelLuxemburg: Streit zwischen Ehepartnern – Frau mit Messer verletzt
Nächster ArtikelLuxemburg: 85-jähriger Fußgänger von LKW erfasst – tot um Unfallort

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.