
MAINZ. Nach der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April hat sich die Justizlandschaft merklich verändert: Das Justizministerium in Mainz bestätigte auf Nachfrage der Rhein-Zeitung, dass bereits zehn Personen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen wurden, da sie von den neuen Gesetzen zum Besitz von Cannabis profitierten.
Während sieben Gefangene bereits in der Karwoche ihre Zellen verlassen konnten, profitierte ein weiterer Insasse am eigentlichen Stichtag, dem 1. April, von der Gesetzesänderung, während zwei weitere am darauffolgenden Dienstag, dem 2. April, freigelassen wurden. Diese vorzeitigen Freilassungen folgten ähnlichen Feiertagsamnestien, die bereits zu Weihnachten galten.
10.000 Akten müssen überprüft werden
Das Justizministerium arbeitet derzeit daran, die rund 10.000 Akten von Cannabis-Delikten zu überprüfen, kann jedoch gegenüber der Rhein-Zeitung noch keine genauen Angaben dazu machen, wie viele bereits durchforstet wurden und wie lange dieser Prozess noch dauern wird..
Ein weiteres Thema, das noch ungeklärt ist, betrifft die Neu-Berechnung von Gesamtstrafen durch die Gerichte. Dies ist notwendig, da Verurteilte vor dem 1. April nicht nur wegen illegalem Cannabiskonsum, sondern auch wegen anderer Straftaten verurteilt wurden. Justizminister Herbert Mertin von der FDP kritisierte dabei den Bund bereits scharf, weil dieser nach Verabschiedung des Gesetzes für die Prüfung der Amnestie nur vier Werktage Zeit gelassen hatte.
Die neue Gesetzeslage
Die neuen Gesetze erlauben es Erwachsenen, bis zu 25 Gramm Cannabis auf der Straße zu besitzen, jedoch nicht in der Nähe von Schulen oder Kindergärten zu konsumieren. Besondere Regelungen gelten auch für Fußgängerzonen. Zuhause dürfen Erwachsene nun bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen und drei Pflanzen anbauen.
Die Teillegalisierung von Cannabis hat also nicht nur direkte Auswirkungen auf die Freiheit von Gefangenen, sondern verändert auch die Art und Weise, wie die Justiz mit Cannabiskonsum umgeht. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderungen langfristig auf die Gesellschaft und das Strafrecht auswirken werden.
(Quelle: Rhein-Zeitung)