TRIER. Das Verwaltungsgericht Trier hat am heutigen Donnerstag beschlossen, dass der Antrag auf eine Unterlassung der Neuwahl des Gemeinderates in Lampaden unzulässig und unbegründet ist.
Auch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Kommunalaufsichtsbehörde begrüßte in einer Mitteilung die Entscheidung des Gerichtes und die Eindeutigkeit des heutigen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes in Trier. Das Gericht lehnte den den Antrag von fünf Lampadener Bürgern auf Unterlassung der Neuwahl des Gemeinderates Lampaden als unzulässig und unbegründet ab.
Die Wahl zum Gemeinderat in Lampaden kann somit wie vorgesehen am kommenden Sonntag, 26. Februar, stattfinden. Laut Kreisverwaltung ist dieses Ergebnis auch ein Erfolg der hiesigen Kommunalaufsicht.
Wie es in der Mitteilung der Kreisverwaltung zu dem Urteil weiter heißt, wird in der Begründung des Gerichtes überdeutlich, dass der u.a. vom 1. Beigeordneten der Gemeinde eingebrachte Antrag völlig unbegründet ist, da einerseits die Antragsteller in ihren Rechten nicht verletzt sind und andererseits das Recht auf freie Mandatsausübung bzw. das Recht ein solches niederzulegen, keiner Begründung bedarf.
Weiter heißt es in dem Pressestatement der Kreisverwaltung: „Es ist zu hoffen, dass die Antragsteller diese auch von der Kommunalaufsicht geteilte eindeutige Rechtsauffassung akzeptieren. Zudem wünscht sich die Kreisverwaltung, dass am Sonntag viele Lampadener Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl des Gemeinderates von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen“.