SAARBRÜCKEN. Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen ist ein Psychologe vom Landgericht Saarbrücken zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Angeklagt worden waren ursprünglich zehn Fälle. Zudem ist es dem Mann nach dem am Freitag verkündeten Urteil für fünf Jahre verboten, als Psychotherapeut mit männlichen Personen unter 14 Jahren tätig zu sein.
Der heute 74-Jährige soll zwischen 2004 und 2006 bei einer Langzeit-Therapie einen anfangs sieben Jahre alten Jungen sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Fälle viereinhalb Jahre Haft gefordert. Sie sei «ohne jeden Zweifel überzeugt», dass es tatsächlich mindestens zehn dieser schweren sexuellen Missbräuche gegeben habe, doch nur zwei ließen sich so konkretisieren, dass der Mann verurteilt werden könne, hatte der Vertreter der Anklage gesagt. Der Verteidiger hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.
Das Landgericht hatte den Psychologen bereits 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil Ende 2012 auf und verwies den Fall zurück an das Gericht in Saarbrücken verwiesen. Dort wurde seit Mitte September erneut verhandelt.