Nach 16 Jahren: Haftstrafe für Psychologen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs gefordert

16 Jahre nach dem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes steht ein Psychologe erneut vor Gericht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft muss er ins Gefängnis. Wie das Gericht die Sache sieht, steht aber noch nicht fest.

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Kindesmissbrauch
Foto: dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN. Im Saarbrücker Prozess gegen einen Therapeuten wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs hat die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Haft gefordert.

Außerdem beantragte sie, einen Haftbefehl gegen den 74 Jahre alten Angeklagten wegen Fluchtgefahr zu erlassen. Der Verteidiger des Mannes forderte hingegen einen Freispruch. Das Urteil soll am Freitag (11.00 Uhr) verkündet werden.

Für den Staatsanwalt steht fest, dass der Angeklagte zwischen 2004 und 2006 bei einer Langzeit-Psychotherapie einen anfangs sieben Jahre alten Jungen mehrmals sexuell missbraucht hat. Nur zwei der mutmaßlich zehn Taten ließen sich aber so konkretisieren, dass der Mann verurteilt werden könne, sagte er.

Als strafverschärfend bezeichnete der Staatsanwalt unter anderem die Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses, ein in E-Mails angebotenes Schweigegeld und die rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten, die in einem 2019 veröffentlichen Buch zum Geschlechtsverkehr mit Kindern zum Ausdruck komme. Darin heiße es wörtlich: «Man könnte sagen, dass nicht die Pädophilen gestört sind, sondern die Gesellschaft, die sich daran stört.»

Nach Ansicht von Nebenklagevertreter Christian Laue habe sich bei dem Mann auch eine starke sadistische Neigung gezeigt. Er habe für den eigenen Lustgewinn die Schmerzen und Erniedrigung seiner Opfer gebraucht.

Verteidiger Lars Nozar betonte dagegen, dass es nur Aussagen, aber keinerlei Beweise für den sexuellen Missbrauch gebe. «Wir haben nichts, was ausreicht, um zu einer Verurteilung zu kommen», sagte er. Er sei «erschüttert» über die Plädoyers und halte sie teilweise für unfair.

Das Landgericht hatte den Psychologen bereits 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil Ende 2012 auf und verwies den Fall zurück an das Gericht in Saarbrücken. Dort wird seit Mitte September erneut verhandelt.

Laut Nebenklagevertreter belaste neben den Taten selbst auch die lange Verfahrensdauer seinen Mandanten. «Ich habe schon mehrere Missbrauchsopfer betreut, aber keines habe ich in so schlechtem Zustand erlebt», sagte er.

Der Angeklagte, der zu den Vorwürfen geschwiegen und alle Prozesstage mit geschlossenen Augen verfolgt hatte, verzichtete am Donnerstag auf die Möglichkeit, sich in einem Schlusswort zu äußern.

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