Ökonomiepreis der Handwerkskammer für eine Rechtsanwältin

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Kammerpräsident Rudi Müller (r.) zeichnet die Rechtsanwältin Katrin Cosack mit dem Ökonomiepreis der HWK aus. Prof. Dr. Bernd Hecker (l.) hat die Dissertation betreut.

TRIER. Die Trierer Rechtsanwältin Katrin Cosack hat für ihre Doktorarbeit „Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern“ den Ökonomiepreis der Handwerkskammer (HWK) Trier erhalten.

Die Arbeit im Fach Rechtswissenschaft hat Prof. Dr. Bernd Hecker von der Universität Trier als Erstgutachter betreut. Für diese Leistung vergab der Experte für Wirtschaftsstrafrecht die Bestnote „summa cum laude“ – „sehr gut mit Auszeichnung“. Die HWK zeichnet regelmäßig gelungene Abschlussarbeiten von Absolventen der Trierer Hochschulen aus, in denen für das Handwerk und den Mittelstand relevante Themen behandelt werden.


In der Arbeit geht es um die Frage, ob sich Betriebsräte wegen Untreue strafbar machen können, wenn sie betriebsverfassungsrechtlich begründete Mitwirkungsrechte zu Lasten von Arbeitnehmern nicht oder unsachgemäß wahrnehmen. Den konkreten Anlass für diese Fragestellung bieten Fälle aus der arbeitsrechtlichen Praxis, in denen Betriebsräte Arbeitnehmer durch den pflichtwidrigen Gebrauch von Mitwirkungsrechten bewusst benachteiligt und damit den Weg für die Kündigung geebnet haben.

Katrin Cosack beleuchtet die gegenwärtige Rechtslage. Danach können Betriebsräte selbst dann nicht belangt werden, wenn sie sich in strafbarer Weise zum eigenen Vorteil mit dem Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer verbündet haben. Zur Vermeidung von Korruption fordert die Juristin, dass einem möglichen Machtmissbrauch von Betriebsräten persönliche Haftungsrisiken entgegengesetzt werden müssen. In ihrer Doktorarbeit macht sie Vorschläge, wie dieses Ziel durch geringfügige formale Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz zu erreichen ist.

Laut Erstgutachter Prof. Dr. Bernd Hecker sei dieser Lösungsvorschlag überzeugend. Mit der Dissertation sei Katrin Cosack eine rechtswissenschaftlich herausragende Studie sowie „ein großer Wurf“ gelungen. Die Verfasserin schließe damit eine Lücke im strafrechtlichen Schrifttum, heißt es im Gutachten.

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