Es ist noch nichts passiert – Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

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Die größte Brückenbaustelle Europas

ÜRZIG. Der so genannte Hochmoselübergang, mit dem der Hunsrück seine Anbindung an die Autobahn in der Eifel bekommen und damit ein schnelles Tor an die Küste geöffnet werden soll, ist neben dem Berliner Flughafen, Stuttgart 21 und der Hamburger Elbphilharmonie eines der umstrittensten Bauprojekte der Bundesrepublik. Die Brückengegner haben jetzt erneut eine Niederlage einstecken müssen, in dem die Staatsanwaltschaft Trier eine eingereichte Strafanzeige abwies.


Es gibt so manches, was gegen den Hochmoselübergang spricht. Das ist von Verschandelung bis hin zur Zerstörung des romantischen Moseltales die Rede. Auch was die Kosten angeht, streiten sich die Geister. Ganz abgesehen davon, dass etliche meinen, die Notwendigkeit dieser Brücke sei, als Anschluss des Hunsrücks und des Flughafens Frankfurt-Hahn an das westlich Autobahnnetz in Richtung Nordseeküste und Ruhrgebiet, nicht gegeben. Da kann trefflich gestritten werden, beim derzeit größten europäischen Brückenprojekt.

Es gibt Alternativen

Was die Optik angeht, wird es wohl auch ein Gewöhnungsprozess sein, der da in Gang kommen muss. Die Befürworter des gigantischen Baus führen ins Feld, dass es auch anderer Hochbrücken gebe, an die man sich gewöhnt habe und die heute zum Landschaftsbild dazu gehören. Niemand rege sich mehr darüber auf. Bei der Notwendigkeit liegt die Sache ein wenig anders. Natürlich könnte man auch ohne die Brücke auskommen und den Verkehr unten durch das Moseltal führen. Da fährt er jetzt ja auch schon lang. Dazu aber müsste eine Verbesserung vor allem des Aufstiegs in den Hunsrück geschaffen werden. Wer einmal vom moselländischen Mülheim hinter einem LKW in den Hunsrück hoch schlich, weiß, wovon die Rede ist.

Ein Baustopp wäre finanzieller Wahnsinn

Und auch bei den Kosten kann man wunderbar diskutieren. Es ist wohl wahr, dass aus ursprünglichen 330 Millionen inzwischen 456 Millionen geworden sind. Wohlgemerkt: nur für die Brücke. Kritiker gehen davon aus, dass das Ende der Fahnenstange auf diesem Gebiet noch lange nicht erreicht ist. Sie malen das Gespenst von summa summarum einer Milliarde an die Wand. 2018 soll der Lückenschluss zwischen dem Rhein-Main Gebiet und Antwerpen fertig sein und es wird einen Strich unter den Rechnungen geben. Dann wird man sehen, was die Geschichte tatsächlich gekostet hat. Außerdem gibt es nicht wenige Menschen, die der Brücke kritisch gegenüber stehen, jedoch sagen, es sei inzwischen dermaßen viel Geld verbraten worden, dass ein Baustopp jetzt Wahnsinn wäre. Auch das ist natürlich ein Argument.

Sorgenfalten auf der Stirn

Schon länger allerdings wird ein weiteres Argument diskutiert, das durchaus das Potenzial hat, das Projekt zum Einsturz zu bringen. Es geht um die Frage der Standfestigkeit. Immer wieder wird die Frage laut, ob denn der Grund, auf dem die Pfeiler des immerhin 160 Meter hohen und 1,7 Kilometer langen Bauwerks stehen werden, denn auch sicher genug ist, die Belastung auszuhalten. Auf der Hunsrückseite scheint das kein Problem zu sein. Aber die Eifelseite am linken Moselufer treibt einigen Fachleuten doch die Sorgenfalten auf die Stirn.

Pfeiler ohne Standfestigkeit?

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM), zuständig für die Durchführung des Baus, sagt, man habe den Berg, um den es da geht, im Griff. Und genau das wird von den Gegnern, die sich in der Bürgerinitiative „Pro Mosel“ zusammen getan haben, bezweifelt. Sie werden nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Boden des Eifelberges die notwendige Standfestigkeit der gewaltigen Pfeiler nicht gewährleisten kann. Jüngst haben sie einen renommierten Fachmann auf diesem Gebiet hinzu gezogen und ihn Untersuchungen anstellen lassen.

Nicht nach DIN

Das Ergebnis, das der Ingenieurgeologe Professor Dr. Dr. Rafig Azzam aus Aachen vorlegte, lässt manche Sorgenfalte verstehen. Die angewandte Beobachtungsmethode könne ein Sicherheitskonzept nicht ersetzen, sagt der Professor für Ingenieurgeologie und Hydrogeologie an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen. Und weiter meint er, dass die nach den DIN-Vorschriften erforderlichen Nachweise für die Standsicherheit nicht erbracht worden seien. Azzam bescheinigt dem Berg, ein „Kriechhang“ zu sein, also ein Hang, der sich eigentlich ständig in Bewegung befindet. Alles in Allem hält Azzam nach dem derzeitigen Stand der Dinge das Szenario, dass die Brücke irgendwann einstürzen könnte, für nicht absolut utopisch.

Ein Hang mit erheblichem Risiko

Pro Mosel reagierte darauf und stellte bei der Staatsanwaltschaft Trier Strafanzeige gegen Unbekannt. In ihrer Strafanzeige hatte Pro Mosel, wie die Staatsanwaltschaft heute mitteilt, „unter Berufung auf Äußerungen verschiedener Wissenschaftler – insbesondere auf eine Stellungnahme des Professors für Ingenieurgeologie und Hydrogeologie Dr. Dr. h.c. Rafig Azzam – die Auffassung vertreten, dass das für den Bau der Brückenpfeiler im Ürziger Hang gewählte Bauverfahren ein erhebliches Risiko darstelle. Die vor Beginn der Bauarbeiten durchgeführten Baugrunduntersuchungen seien nicht ausreichend. Die Gründungsmethode der Pfeiler entspreche nicht dem Stand der Technik. Die Standsicherheit sei nicht gewährleistet.“

Es ist noch nichts passiert

Diese Strafanzeige war, wie die Behörde weiter mitteilt, „unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Straftatbestands der Baugefährdung nach § 319 StGB zu prüfen. Danach macht sich strafbar, wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baus gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet. Erforderlich ist insoweit der Eintritt einer konkreten Gefahr.“ Und weiter heißt es in der Mitteilung: „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war indes abzusehen, weil es – unabhängig von der Frage, ob die bisherige Planung und Ausführung des Bauwerks den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht – bereits an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten dafür fehlt, dass es infolge der bisherigen Planungs- und Bautätigkeit zum Eintritt einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen gekommen ist.“

Gerade noch mal gut gegangen

Begründet wird die Ablehnung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung, die verlangt, dass „infolge eines Regelverstoßes beim Bau eine bestimmte Person in einer konkreten Situation in eine Lage geraten ist, in der ein Unfall mit Verletzungs- oder Todesfolgen in so bedrohliche Nähe rückte, dass seine Vermeidung sich nur noch als Zufall darstellt. Es muss mit anderen Worten bereits zu einem „Beinahe Unfall“ gekommen sein, eine Situation also, in der es rückblickend „gerade noch einmal gut gegangen ist“.

Das heißt mit anderen Worten, es muss erst etwas passieren, bevor die Justiz ermitteln kann, ob ein strafbares Verhalten von bestimmten Personen vorliegt. Ausdrücklich sagt die Staatsanwaltschaft, dass durch das Fehlen eines konkreten Unfalls oder Beinahe Unfalls die Frage, ob es ein strafrechtliches Verhalten bei der bisherigen Planung und Ausführung des Hochmoselübergangs gegeben habe, nicht gestellt wurde.

Wenn ein Unfall passiert, ist es zu spät

Dem Gespräch, dass der Aachener Professor, der schon mit der Untersuchung nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs betraut war, mit dem LBM geführt hat, soll Ende Januar oder Anfang Februar noch ein zweites folgen. Ob das einen wesentlichen Einfluss haben wird, mag bezweifelt werden, solange vom LBM die Ansicht vertreten wird, man sehe keine Probleme. Wenn ein Unfall passiert ist, ist es zu spät. Und wenn einer passiert, dann wird es keine Lappalie sein.

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1 Kommentar

  1. Danke für den recht couragierten Bericht. Abver zu dem Kapitel „Ein Baustopp wäre heller Wahnsinn“ doch eine kurze Bemerkung.
    Schon vor jetzt fast vier Jahren schrieb die Eifelzeitung, sie habe von Mitarbeitern der zuständigen Behörde unter der Hand die Information bekommen, dass man mit Kosten von weit über einer Milliarde Euro rechnen müsse. Nie gab es ein Dementi der Landesregierung. Das ist doch wohl der beste Beweis für die Richtigkeit.
    Wir müssen also damit rechnen, dass wir ganz schön zur Kasse gebeten werden – egal, ob der Bund oder das Land Schuldiger ist. Rheinland-Pfalz geht ja zuversichtlich davon aus, dass der Bund die Kosten übernimmt – es handelt sich ja schließlich um eine Bundesstraße. Aber Vorsicht: Planung und Ausführung ist Sache des Landes, die zuständigen Behörden arbeiten im Auftrag des Bundes. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung von solchen Auftragsangelegenheiten verpflichtet Art. 104a, Abs. 5 des Grundgesetzes die Länder zur Haftung. Nach allem, was z. B. im Hinblick auf die unzureichend geprüfte Statik – besonders auf dem eifelseitigen Moselhang – durchsickert, sollte sich die Landesregierung nicht in Sicherheit wiegen.
    Es wäre eine gute Entscheidung, die Augen nicht länger vor den Tatsachen zu verschließen und einzusehen, dass es weitaus billiger wäre, das Projekt jetzt endlich zu stoppen und eventuelle Schadenersatzansprüche zu begleichen als uns die zu erwarteten Mehrkosten aufzubürden.

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