LIMBURGERHOF – Nach dem Absturz eines Kleinflugzeuges in Limburgerhof wurden die Leichname der beiden verstorbenen Flugzeuginsassen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) obduziert.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion kann laut Staatsanwaltschaft Frankenthal ein Polytrauma (gleichzeitige Verletzung mehrerer Körperregionen oder Organsysteme) als todesursächlich angenommen werden.
Hinweise auf Erkrankungen o.ä., welche zum Absturz des Flugzeuges geführt haben könnten, liegen nicht vor.
















