Polizist in Völklingen erschossen: Urteil in Mordprozess fällt — eingeschränkte Schuldfähigkeit

Ein Polizist stirbt durch Schüsse aus einer Dienstwaffe. Die Tat sorgte im August für Entsetzen. Nun fällt das Urteil - ist der 19 Jahre alte Angeklagte uneingeschränkt schuldfähig?

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Foto: Christian Schultz/dpa/Archiv

SAARBRÜCKEN. Im Mordprozess um einen im Dienst getöteten Polizisten fällt heute (10.30 Uhr) im Landgericht Saarbrücken das Urteil. Der 19-jährige Angeklagte soll im August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen im Saarland einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und einen Polizeioberkommissar mit sechs Schüssen getötet haben. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Der Angeklagte feuerte das gesamte Magazin auch auf weitere Polizisten ab, bis er selbst mit Schüssen gestoppt wurde. Dem Deutsch-Türken werden Mord, versuchter Mord und besonders schwerer Raub vorgeworfen. Ein Forensik-Professor hatte ihm wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Mord oder Totschlag?

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie. Auch die Nebenklage fordert eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter und eine Jugendstrafe – allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren.

Die Verteidigung sieht die Mordmerkmale hingegen nicht erfüllt und spricht sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und eine Unterbringung aus. (Quelle: dpa)

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