RLP: 7-Jährige stirbt in elterlicher Wohnung – Anklage gegen Mutter erhoben

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Foto: Hendrik Schmidt/dpa

LANDAU/MAIKAMMER. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau im Zusammenhang mit dem Tod eines 7-jährigen Mädchens, das am 7.2.2024 in der elterlichen Wohnung in der Verbandsgemeinde Maikammer verstorben war, sind abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere der durchgeführten Obduktion sowie weiterer rechtsmedizinischer Untersuchungen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das schwerstbehinderte Kind, das u.a. unter Epilepsie litt, nach einem epileptischen Anfall verstorben ist.

Die Mutter, die zu diesem Zeitpunkt schlief, bemerkte den Anfall nicht. Es hat sich kein hinreichender Verdacht für ein Fremdverschulden an dem Tod des Kindes ergeben. Die durchgeführten rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben insoweit auch keine Hinweise auf eine unzureichende antiepileptische medikamentöse Einstellung oder darauf, dass dem Kind die ärztlicherseits verordneten Medikamente zur Behandlung der Epilepsie nicht verabreicht wurden.

Da das verstorbene Mädchen jedoch stark untergewichtig war, nahm die Staatsanwaltschaft Landau Ermittlungen wegen des Verdachts der nicht ausreichenden Versorgung des Kindes auf.

Nach Abschluss der durchgeführten Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Landau nun Anklage zum Amtsgericht – Schöffengericht – Landau gegen die Mutter des Mädchens wegen Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht erhoben. Der nun 39-jährigen Frau wird in der Anklage zur Last gelegt, ihr Kind, das über eine Magensonde ernährt werden musste, und das – wie der Angeschuldigten bekannt war – zur Sicherstellung einer ausreichenden Ernährung auf die Gabe einer hochkalorischen Sondennahrung angewiesen war, nicht mit dieser erforderlichen speziellen Nahrung versorgt zu haben, sondern es nur mit einem selbst hergestellten Babybrei über die Sonde ernährt zu haben.

Auch als für die Frau erkennbar war, dass das Mädchen zunehmend an Gewicht verlor und stark abmagerte, soll sie weder die Ernährung umgestellt, noch einen Arzt aufgesucht haben. Zwar kommt das eingeholte medizinische Gutachten zu dem Ergebnis, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden könne, dass die Unterernährung zum tödlichen Ausgang des epileptischen Anfalls beigetragen habe, jedoch ist auf der Grundlage der Ausführungen des Sachverständigen davon auszugehen, dass die unzureichende Versorgung zu einer starken Auszehrung und mithin zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit des Kindes führte.

Das Amtsgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. (Quelle: Staatsanwaltschaft Landau/Polizeidirektion Landau)

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