Sie soll sich über Jahre hinweg mit gefälschten Qualifikationen als Lehrerin ausgegeben und an Privatschulen in Baden-Württemberg und im Saarland unterrichtet haben. Nun muss sich eine 41-Jährige vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Der Vorwurf wiegt schwer: Betrug, Urkundenfälschung und erschlichene Gehälter in erheblicher Höhe. Im Fall einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft.
Prozess in Heidelberg hat begonnen
Vor dem Landgericht Heidelberg hat das Verfahren gegen die 41-Jährige begonnen. Nach Angaben des Gerichts wird ihr unter anderem Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen.
Die Frau soll über Jahre hinweg an Privatschulen in Heidelberg und im saarländischen Homburg unterrichtet haben, obwohl ihr dafür die erforderliche Qualifikation fehlte. Laut Anklage soll sie dafür mehrfach gefälschte Hochschulzeugnisse sowie ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorgelegt haben.
Fast 200.000 Euro in Heidelberg erschlichen
Besonders brisant ist die Summe, um die es im Verfahren geht. Allein in Heidelberg soll die Angeklagte von 2021 bis 2024 einen Bruttolohn von fast 200.000 Euro erschlichen haben.
Auch im saarländischen Homburg soll sie von Januar bis April 2025 als Lehrerin gearbeitet und dabei weitere 11.000 Euro Gehalt erhalten haben.
Nach den Vorwürfen soll sie an den Privatschulen Fächer wie Mathematik, Physik und Chemie unterrichtet haben.
Gefälschte Atteste und Wechsel ins Saarland
Laut Anklage wurde die Frau an der Privatschule in der Region Heidelberg entlassen, nachdem sie monatelang wegen einer angeblichen Krebserkrankung krankgemeldet gewesen sein soll. Dafür soll sie gefälschte Atteste vorgelegt haben.
Anschließend zog sie den Angaben zufolge ins Saarland und nahm ab Januar 2025 eine Tätigkeit an einer Privatschule in Homburg auf. Dort wurde ihre fehlende Qualifikation wenige Monate später entdeckt. Im April wurde sie fristlos gekündigt.
Anwalt räumt Vorwürfe ein
Vor Gericht ließ die Angeklagte die Vorwürfe durch ihren Anwalt einräumen. Ein Urteil könnte nach aktuellem Stand am 10. April verkündet werden.
Angeklagte spricht von Scham und Druck
Die 41-Jährige äußerte sich im Prozess auch selbst. Sie sagte, sie empfinde „extreme Scham“ und sei selbst unfassbar ungläubig darüber, wie sie das habe machen können.
Nach ihren Angaben wuchs sie im rheinland-pfälzischen Landstuhl auf. Beide Eltern seien Lehrer gewesen. Sie selbst habe ein Abitur mit einem Schnitt von 1,3 gemacht und anschließend unter anderem Mathematik und Chemie auf Lehramt studiert. Nach eigenen Angaben scheiterte sie jedoch früh im Studium, fühlte sich nutzlos und litt über Jahre unter Depressionen, einer Essstörung und Schlafproblemen. Schließlich brach sie das Studium ab.
Sie schilderte vor Gericht auch, dass in ihrer Familie viele Menschen Lehrer gewesen seien und sie sich selbst stark unter Druck gesetzt habe, ebenfalls als Lehrerin zu arbeiten.
Bankkredit brachte den Fall ins Rollen
Aufgeflogen war der Fall laut Anklage durch einen Kreditantrag. Die Frau soll im Oktober 2024 bei einer Bank ein Darlehen in Höhe von 25.000 Euro beantragt haben – mit gefälschten Gehaltsnachweisen. Dabei soll das Gehalt zu hoch angegeben worden sein.
Die Bank erstattete Anzeige, woraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete. In zwei weiteren ähnlichen Fällen soll die Frau laut Gericht erfolgreich Darlehen beantragt und dabei insgesamt 30.000 Euro erlangt haben.
Festnahme nach Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall wurde der Frau schließlich zum Verhängnis. Als sie diesen im September 2025 bei der Polizei anzeigen wollte, wurde sie festgenommen. Gegen sie lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein Haftbefehl vor.
Bereits früher in Rheinland-Pfalz verurteilt
Die Angeklagte war den Ermittlungsbehörden bereits bekannt. Bereits 2021 war sie in Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem sie sich mit gefälschten Universitätsabschlüssen Zugang zum Referendariat verschafft hatte.
Ende 2023 folgte zudem in Heidelberg eine weitere Bewährungsstrafe wegen Urkundenfälschung.
Wie Hochstapler laut Psychologe handeln
Im Zusammenhang mit dem Fall wurde auch erklärt, wie Hochstapler häufig agieren. Demnach beginnen solche Täuschungen oft in einer Art Verführungssituation, ohne dass die Betroffenen die Folgen ihres Handelns vollständig bedenken. Später werde es immer schwerer, sich aus dem eigenen Lügengespinst und der falschen Identität zu befreien.
Hinzu komme oft, dass das Umfeld leichtgläubig reagiere. Gleichzeitig seien Hochstapler nicht selten intelligente Menschen mit guter Einfühlungsfähigkeit, die sich in sozialen Situationen geschickt bewegen können.














