TRIER. Am 9. März 2026 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie Unfallflucht.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Angeklagten aus Schwäbisch-Hall zur Last, im August 2025 auf der B51 von Konz nach Trier aufgrund eines Sekundenschlafs einen Unfall verursacht und sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
Der Angeklagte soll aufgrund des Sekundenschlafs auf die Gegenfahrbahn geraten sein und dort ein entgegenkommendes Fahrzeug gestreift haben. Dessen Fahrer soll einen Frontalzusammenstoß nur durch ein Ausweichmanöver vermeiden haben können. Bei dem Unfall soll ein neunjähriges Kind im entgegenkommenden Fahrzeug leicht verletzt worden und Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro entstanden sein.
Der Angeklagte soll nach dem Unfall seine Fahrt fortgesetzt haben, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. (Quelle: Amtsgericht Trier)
















