Räuberischer Diebstahl im Supermarkt und Elektrofachmarkt: 32-Jähriger vor dem Landgericht Trier
Trier. Der Fall hatte bereits für Aufsehen gesorgt – nun steht der Angeklagte vor Gericht. Am 26. Februar 2026 um 9:30 Uhr beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem räuberischen Diebstahl vor.
Ein weiterer Verhandlungstermin ist für den 2. März 2026 angesetzt.
Tat 1: Mit Messer im Supermarkt
Laut Anklageschrift soll der Angeklagte im November 2025 einen Supermarkt in Trier betreten haben, um Waren im geringen Wert zu entwenden. Dabei habe er ein Messer mitgeführt.
Ein Mitarbeiter habe die Tat bemerkt, sei dem Mann gefolgt und später von ihm bedroht worden, als Polizeikräfte hinzukamen und den Beschuldigten festnahmen.
Tat 2: Geladene Pistole im Elektrofachmarkt
Noch brisanter sind die Vorwürfe aus Dezember 2025: Der Angeklagte soll in einem Trierer Elektrofachmarkt ein Mobiltelefon im Wert von rund 100 Euro entwendet haben – ebenfalls bewaffnet.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe er sowohl ein Messer als auch eine geladene Pistole bei sich geführt.
Als beim Verlassen des Geschäfts die Diebstahlsicherung ausgelöst worden sei, habe ein Mitarbeiter ihn kontrollieren wollen. Der Beschuldigte habe zunächst die Flucht ergriffen. Nachdem er sich kurzzeitig habe kontrollieren lassen, sei er erneut geflüchtet.
Der Mitarbeiter habe ihn einholen und festhalten können. Dabei soll sich der Angeklagte gewehrt und versucht haben, an die mitgeführte Pistole zu gelangen – letztlich ohne Erfolg.
Mehrfach vorbestraft – Angeklagter in Untersuchungshaft
Der 32-Jährige ist laut Gericht mehrfach einschlägig vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Die Vorwürfe basieren auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Trier. Das Gericht weist darauf hin, dass diese Darstellung nicht zwingend dem Ergebnis der späteren Beweisaufnahme entsprechen muss.















